Constantin Film beauftragt wieder die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Filesharings von Filmen auszusprechen

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Constantin, Waldorf, Download, Film, Shoot Out, Filesharing
5 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
1

Abmahner fordert 956 EUR von Anschlussinhaber wegen illegalem Download von "Shoot Out -Keine Gnade-"

Auch über Ostern verschicken die bekannten Abmahnkanzleien Filesharing-Abmahnungen an zahlreiche Anschlussinhaber.

Die Freude über ein derartiges Ostergeschenk hält sich natürlich in Grenzen:

Im Auftrag der Constantin Film geht z.B. die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen „unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen“ gegen Internetanschlussinhaber vor, über deren Internetanschluss das Werk „Shoot Out -Keine Gnade-“ im Wege des Filesharing in Internettauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen.

Angeblich seien die in der Abmahnung ersichtlichen Daten einer unlizenzierten öffentlichen Zugänglichmachung des Filmwerkes festgestellt und zu Beweiszwecken von einer entsprechenden Ermittlungsfirma dokumentiert worden.

Genannt wird hierbei, u.a IP-Nr, Datum / lokale Zeit, Dateiname, Datei-Hash, Client.

Zur Ermittlung der für die Rechtsverletzung verantwortlichen Person sei ein Auskunftsverfahrens vor dem Landgericht München durchgeführt worden.

Aufgrund des Gerichtsbeschlusses habe der Provider durch Auskunft Name und Anschrift des zur jeweiligen IP-Adresse gehörenden Anschlussinhaber mitgeteilt.

Für die Rechtsverletzung sei der Anschlussinhaber daher verantwortlich. Durch diese (nach außen hin) detaillierten Angaben und die Nennung von vielen (angeblich einschlägigen) Urteilen wird versucht den Abgemahnten einzuschüchtern und eine Drohkulisse auszubauen.

Von dem Anschlussinhaber wird unter Setzung einer kurzen Frist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 956,00 EUR gefordert.

Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. Es werden hohe fünfstellige Streitwerte genannt, um den Abgemahnten einzuschüchtern und zu übereilten Handlungen zu bewegen. Die genannten Streitwerte sind deutlich übersetzt.

Nach dem der erste Schock verdaut ist, fragt sich jeder Betroffene was nun zu tun ist.

Wie Sie richtig auf eine derartige Abmahnung reagieren, finden Sie in dem Artikel Filesharing-Abmahnung: Was tun?.