Culcha Candela: Hungry Eyes & Wildes Ding

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Culcha Candela, Bindhardt, Abmahnung, Internettauschbörse
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German Top 100 Single Charts

Momentan liegt uns eine Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe, die im Auftrag der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilekdiverser Rechteinhaber, wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Culcha- Candela- Hungry Eyes" in einer Internettauschbörse zur rechtlichen Überprüfung vor.

Gegenstand der Abmahnung ist der Chart Container German Top 100 Single Charts vom 28.11.2011, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet. Es besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Eine Einzelfallberatung sollte Ihnen Aufschluss darüber geben, ob hier vorbeugende Maßnahmen ergriffen werden sollten.

In diesem Zusammenhang erreichte uns nun auch die Nachricht, dass ebenfalls Abmahnungen an dem Musikwerk "Culcha Candela- Wildes Ding"  als Bestandteil der Datei "German Top 100 Single Charts vom 23.01.2012" ausgesprochen werden.

Vorwurf/ Forderung

Der Vorwurf lautet:

Das entsprechende Werk in einer Tauschbörse anderen Nutzern eines P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte zum Download angeboten zu haben. Spätestens hier stellen sich viele die Frage, warum das Anbieten und nicht der Download Gegenstand des Vorwurfes ist.

Die Begründung liefert die Funktion der sog. Peer2Peer- Internettauschbörsen. Denn bei jedem Download eines Werkes wird gleichzeitig das entsprechende Werk auch anderen Nutzern der Tauchbörse angeboten. Durch ein solches Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 400,00 € gefordert.

Verteidigungsstrategie:

Immer noch geistert in vielen Internetforen der Ratschlag herum, man solle die Abmahnungen einfach ignorieren und Grass über die Sache wachsen lassen. Fehler! Beachten Sie bitte zunächst, dass Sie nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe als "Abzocke" oder "Betrug" zu ignorieren.  

Weiterhin ist problematisch, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Hiervor muss ausdrücklich gewarnt werden! Die jeweils beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet unserer Auffassung eine zuweitreichende Erklärung und enthält ein Schuldanerkenntnis. Daneben enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ebenfalls häufig eine Zahlungsverpflichtungsklausel. Hierbei handelt es sich um zwei wesentliche Aspekte, die durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung verhindert werden können. An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet den jeweiligen Einzelfall zu erfassen.

Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.

Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweiligen Verfügungen.

Das Ziel einer anwaltlichen Beauftragung sollte die Abwehr der Ansprüche oder soweit der Rechtsverstoß nicht ausgeschlossen werden kann, die Reduzierung der Forderung des Gegners, unter Abgabe einer fachkundig modifizierte Unterlassungserklärung, sein. Dies gilt insbesondere aufgrund der von Seiten der Rechtssprechung erkennbar werdenden Tendenz der Reduzierung der geltend gemachten Streitwerte und Schadensersatzbeträge. Hinzu tritt die Sicherheit vor Folgeabmahnungen, sowie die Vermeidung eines Rechtsstreits.

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