Dads - Waldorf Frommer fordern € 469,50

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Abmahnung wegen Filesharing der Serie „Dads" über Tauschbörsen

Die beliebte US-Serie „Dads“ steht nun auch im Blickpunkt der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München. Für den illegalen Upload über einen Internetanschluss fordert der Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie € 469,50. Die Summe setzt sich aus € 169,50 an Anwaltsgebühren und € 300,00 Schadensersatz zusammen.

Warum schickt Waldorf mir eine „Dads"-Abmahnung?

Die Waldorf Frommer-Anwälte behaupten, dass der Abgemahnte zumindest 1 Folge der Serie für Dritte über sog. Internettauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent) zum Herunterladen bereitgestellt habe. Das stimmt in vielen Fällen überhaupt nicht.

So reagieren Sie richtig!

Ziel unserer Verteidigung: Die vollständige Abwehr der Zahlungsforderungen und der Verzicht auf eine modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. warnt ausdrücklich vor Ratschlägen von manchen Anti-Abmahn-Anwälten. Diese raten – ohne Betrachtung des Einzelfalls – zur Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“, oft auch noch zur Zahlung von € 150,00 an die Gegenseite. Beides ist sträflich falsch, wenn der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.

Muss ich die Forderungen von Waldorf Frommer erfüllen?

Der Anschlussinhaber haftet nur dann auf Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlung von Anwaltskosten und/oder Schadensersatz, wenn er als Täter oder Störer verantwortlich war. Ob er überhaupt haften, kann ein spezialisierter Anwalt optimal prüfen. 

Wer haftet für den Upload von einer Folge von „Dads“

Lassen Sie sich nicht von Anwälten eine lebenslang geltende modifizierte Unterlassungserklärung aufreden, die Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auslösen kann. In vielen Fällen ist dies blanker Unsinn. Verantwortlich ist nur der Täter oder Störer. Wenn andere im Haushalt wie z. B. Ehepartner, Kinder, Mitbewohner, Mieter, Arbeitnehmer, Gäste oder Besucher den Anschluss mitgenutzt haben, kann die Tätervermutung entfallen, wenn z.B. der Anschlussinhaber außer Haus und sein PC ausgeschaltet war.

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.