Daniel Sebastian Abmahnung Pacific Rim und Robert Diggs

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Berliner Kanzlei verschickt Abmahnungen für Filesharing des Films Pacific Rim

Die Berliner Kanzlei Daniel Sebastian verschickt vermehrt Abmahnungen wegen Liedern, die in dem Film Pacific Rim vorkommen. Auftraggeber ist Robert Diggs. Abgemahnte sollen den Film und dabei auch die Lieder in Internettauschbörsen illegal heruntergeladen haben. Hierfür fordert die Kanzlei Daniel Sebastian für ihren Auftraggeber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 600,00.

Daniel Sebastian Abmahnung – Was ist nun zu tun?

Gehen Sie davon aus, dass tatsächlich jemand das Lied in der Internettauschbörse angeboten hat. Zu prüfen ist, ob der Anschlussinhaber dafür haftet. Handeln Sie nicht unüberlegt oder aufgrund von falschen Ratschlägen. Der Anschlussinhaber haftet in Deutschland bei einer Daniel Sebastian Abmahnung nicht grundsätzlich nur deshalb, weil er Anschlussinhaber ist.

Vielmehr ist erforderlich, dass der Anschlussinhaber selbst Täter war oder für das illegale Angebot als sog. Störer haftet. Die Störerhaftung setzt jedoch Pflichtverletzungen des Abgemahnten voraus. Zentrale Frage bei einer Filesharing-Abmahnung ist, ob der Anschlussinhaber Pflichten verletzt hat, wenn andere die Tat begangen haben.

Modifizierte Unterlassungserklärung an Daniel Sebastian schicken?

Eine (modifizierte) Unterlassungserklärung muss der Anschlussinhaber nur dann abgeben, wenn er als Täter oder Störer haftet, sonst nicht. In vielen Fällen raten unwissende Anwälte ohne Anlass zu einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung, die in einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mündet. Unterschreibt man eine Unterlassungserklärung und schickt sie an Daniel Sebastian, so besteht ein lebenslanges Risiko von Vertragsstrafen. Bieten der Täter oder andere zukünftig erneut das Lied in einer Tauschbörse an, so kostet ein Verstoß € 5.000,00.

Keine Experimente – Lieber zum Spezialanwalt

Rechtanwalt Matthias Hechler, M.B.A. prüft in einem kostenlosen Erstgespräch, ob Sie haften und überhaupt einen Unterlassungsvertrag abschließen müssen. Oft ist dies nämlich gar nicht notwendig, z.B. wenn der Partner oder volljährige Kinder das Lied angeboten haben.

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