Die Schwachstellen in KSP-Abmahnungen für dpa Picture-Alliance

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Abmahnung der KSP Rechtsanwälte namens der dpa

Ein flüchtiger Klick bei der Bildsuche, ein kurzes Einfügen im Firmenblog – und Monate später fordert eine gegnerische Kanzlei einen horrenden Schadensersatzbetrag. Wenn die Hamburger Kanzlei KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH zuschlägt, dient als Berechnungsgrundlage fast immer die sogenannte MFM-Tabelle. Doch die dort aufgerufenen Beträge sind für gewöhnliche Webseiten oder Blogs oft völlig unrealistisch. Viele Webseitenbetreiber fühlen sich durch die enormen Forderungen in ihrer Existenz bedroht, obwohl der tatsächliche Marktwert des Bildes weitaus geringer anzusetzen ist.

Warum die MFM-Sätze bei Internetnutzung oft wanken

In ihren Schreiben verweisen KSP Rechtsanwälte routinemäßig auf die Honorarempfehlungen der MFM als branchenüblichen Maßstab für den Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie. Was dabei jedoch oft verschwiegen wird: Diese Tarife wurden primär für den klassischen Printbereich und professionelle Werbekampagnen entwickelt. Wird ein einfaches Symbolfoto in einem redaktionellen Webseiten-Beitrag genutzt, greift dieser Maßstab nach moderner Rechtsprechung zu kurz.

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Gerichte fordern zunehmend den Nachweis, dass der Rechteinhaber – hier die dpa Picture-Alliance GmbH – diese hohen Sätze im normalen Geschäftsverkehr mit vergleichbaren Kunden tatsächlich durchsetzt. Fehlt dieser Nachweis, bricht das Fundament der überzogenen Schadensersatzforderungen zusammen. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit dieser Berechnungsmethode finden Sie in unserem ausführlichen Hauptartikel: KSP Abmahnungen für dpa Picture-Alliance – Fallstricke und Verteidigungsstrategien.

Ihre Schritte zur Schadensminderung

Anstatt die geforderte Summe frustriert zu überweisen, sollten Betroffene die Angemessenheit der Lizenzgebühr qualifiziert bestreiten lassen. Oftmals entfällt auch der geltend gemachte Aufschlag für den fehlenden Urhebernachweis, wenn die konkreten Umstände der Nutzung berücksichtigt werden.

Die Kanzlei Kramarz analysiert die Schadensersatzforderung detailliert und führt die notwendigen Verhandlungen mit der Gegenseite. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de. Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite unter https://kanzlei-kramarz.de.

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