Die Unfassbaren – Now You See Me - Waldorf Frommer Abmahnung

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Filesharer sollen € 815 für Verbreitung von Film an Waldorf Frommer bezahlen

Die Tele München Fernseh GmbH lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Internetnutzer abmahnen, denen Filesharing bezüglich des amerikanisch-französischen Thrillers „Die Unfassbaren – Now You See Me" vorgeworfen wird. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei die Zahlung von € 815,00.

Was ist eine Waldorf Frommer Abmahnung?

Jeder unlizensierte Upload, der es Dritten ermöglicht, ein Filmwerk kostenfrei zu nutzen, ist eine Verletzung des Urheberrechts. Die für Waldorf Frommer ermittelnde ipoque GmbH kann belegen, dass „Die Unfassbaren – Now You See Me" über den Anschluss des Abgemahnten über eine Tauschbörse, wie z.B. eMule, zum Download angeboten wurde. Die Forderung ist keine versuchte Abzocke.

Wie soll ich gegen die „Die Unfassbaren – Now You See Me"-Abmahnung vorgehen? Bewahren Sie Ruhe und finden Sie heraus, wer den Upload durchgeführt hat. Nicht jeder Anschlussinhaber haftet automatisch. Waren Sie zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht zu Hause, entfällt die Tätervermutung. Sind Dritte, die den Anschluss des Abgemahnten nutzen für den Upload verantwortlich, kommt lediglich eine Störerhaftung in Betracht. Hat der Anschlussinhaber weiteren Nutzern Filesharing generell verboten, kann die Haftung sogar gänzlich entfallen.

Besprechen Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung mit einem Spezialanwalt

Eine Analyse Ihres Einzelfalles ist unerlässlich, wenn sie eine sachgerechte Verteidigung erwarten. Die Anwaltskanzlei Hechler warnt ausdrücklich vor pauschalen Ratschlägen von Verbraucherzentralen, Rechtsschutzversicherungen und Anwälten, denen die komplexe Materie des Urheberrechts oft fremd ist. Insbesondere deren Rat zu einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ und einer Abschlagszahlung an die Gegenseite ist in der Regel falsch. Haftet der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer, verliert er nicht nur das Geld, sondern gibt zudem ein lebenslang geltendes Schuldeingeständnis ab - obwohl ihn keine Schuld trifft!

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs. Im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs klären wir, welche Verteidigung bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Die Unfassbaren“ für Sie optimal ist. Wir bieten Ihnen:

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