Fack ju Göhte - Waldorf Frommer Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung

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Kanzlei fordert Ersatz der Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von 815 für Filesharing von Film

Waldorf Frommer verschickt erneut Abmahnungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen Film-Filesharing. Abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, „Fack ju Göhte" illegal im Netz verbreitet zu haben. 

Die „Fack ju Göhte"-Abmahnung ist grundsätzlich rechtens

Der unerlaubte Upload einer geschützten Datei stellt eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 106 UrhG dar. Die ipoque GmbH, ein für Waldorf ermittelndes IT-Unternehmen, kann in der Regel vor Gericht belegen, dass „Fack ju Göhte" über den Anschluss des Abgemahnten angeboten wurde. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen die Münchner Rechtsanwälte die Erstattung von € 215 Anwaltskosten und € 600 Lizenzgebühren. 

Macht es Sinn, gegen die Waldorf Frommer Abmahnung vorzugehen?

Ja. Die Haftung kann entfallen, wenn es gelingt, die vermutete Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers als Täter oder Störer zu widerlegen. Insbesondere wenn dieser nachweislich den Upload nicht selbst veranlasst hat und allein eine Haftung für Dritte in Frage kommt, ist eine Überprüfung des Falles durch einen Spezialanwalt dringend geboten. Die Haftung für Mitbenutzer des Anschlusses entfällt, sofern der Abgemahnte seine Belehrungspflichten erfüllt hat. Hat der Ehepartner oder das volljährigen Kind den Upload veranlasst, entfällt die Haftung nach neuerer Rechtsprechung des BGH auch ohne Belehrung. In dem Fall ist gegenüber Waldorf Frommer glaubhaft darzulegen, dass Sie nicht Täter waren, ohne zugleich Ihr Familienmitglied der Täterhaftung auszusetzen. 

Keine Unterlassungserklärung ohne Prüfung im Einzelfall

Schicken Sie die beigelegte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft ab. Die Unterlassungserklärung ist ein Leben lang gültig. Bei jedem künftigen Verstoß kann sie Vertragsstrafen ab € 5.000,00 nach sich ziehen. Jeglicher Kontakt mit Waldorf Frommer ohne vorherige Konsultation eines Anwalts birgt die Gefahr, dass Sie sich bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Der konkrete Fall sollte daher immer im Rahmen einer Ersteinschätzung mit einem Anwalt besprochen werden. 

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