Februar 2025: Ist KSP-Abmahnung für dpa Picture Alliance GmbH verjährt und überhaupt per E-Mail zulässig?
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, KSP, dpa, E-Mail, Verjährung, verjährt, AbmahnungAuch im Februar 2025 erhalten wir nahezu täglich Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung wegen angeblich unerlaubter Nutzung von Bildern durch die KSP Rechtsanwälte (KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) erhalten haben. Dieser Beitrag bietet eine erste rechtliche Orientierung. Insbesondere klären wir, ob Abmahnungen per E-Mail zulässig sind und wann eine Verjährung der Forderung eintreten könnte.
Vorsicht: KSP-Abmahnung keinesfalls ignorieren!
Häufig erreichen uns Anfragen, ob die Abmahnschreiben der KSP-Kanzlei „echt" bzw. kein „Fake" sind oder gar „Betrug" sind und ob man sie ignorieren kann. Dies sollten Sie auf keinen Fall tun! Die Abmahnungen der KSP sind kein Betrug und nach meinem Kenntnisstand habe ich auch noch keine Fake-Abmahnung (also gefälschte Abmahnung) im Zusammenhang mit der dpa Picture Alliance GmbH bzw. KSP gesehen.


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Wird eine Abmahnung ignoriert, drohen schlimmstenfalls gerichtliche Schritte, die mit erheblichen Mehrkosten und hohem zeitlichen sowie psychischen Aufwand verbunden sind.
Bereits mehrfach haben wir in der jüngeren Vergangenheit hier auf 123Recht.de über Abmahnungen der KSP-Kanzlei für die dpa Picture Alliance GmbH berichtet:
1. Worum geht es in den KSP-Abmahnschreiben? Sind Abmahnungen per E-Mail echt und zulässig?
Die KSP-Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH seit geraumer Zeit ab. Dabei gibt es zwei Arten von Abmahnungen:
- Abmahnungen per Post (klassischer Briefversand)
- Abmahnungen per E-Mail
Bei Abmahnungen per E-Mail ist besondere Vorsicht geboten. Da E-Mails technisch manipuliert werden können, sollten Sie die Echtheit sorgfältig prüfen. Aus unserer Erfahrung heraus haben wir jedoch bisher keine gefälschten KSP-Abmahnungen gesehen. Zur Prüfung gleichen wir unter anderem die Bankverbindung in der E-Mail mit der offiziellen Bankverbindung der KSP-Rechtsanwälte ab.
Eine häufige Frage ist, ob eine Abmahnung per E-Mail überhaupt wirksam ist. Die klare Antwort lautet: Ja! Nach § 126b BGB ist keine schriftliche Form erforderlich, sodass eine Abmahnung per E-Mail ebenso gültig ist.
Die Abmahnung wirft dem Empfänger regelmäßig vor, dass er Bilder oder Fotos unberechtigt im Internet (z. B. auf einer Webseite oder in sozialen Netzwerken) verwendet hat. Auch im Februar 2025 wurden uns fast täglich mehrere aktuelle KSP-Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt. Die Frist zur Zahlung läuft oft binnen weniger Wochen ab.
2. Welche Forderungen stellt die KSP Kanzlei?
Die KSP-Rechtsanwälte fordern im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH in der Regel:
- Entfernung der Bilder aus dem Internet
- Schadensersatzzahlung
- Zahlung von Dokumentationskosten
- Erstattung der Abmahnkosten (Anwaltshonorar)
Ein typisches KSP-Abmahnschreiben kann z. B. folgenden konkreten Forderungen enthalten:
- Schadensersatz: 2.000,- €
- Dokumentationskosten: 85,- €
- Zinsen: 1.908,06 €
- Rechtsanwaltskosten (netto): 235,80 €
- Gesamtforderung: 4.228,86 €
3. Ist die Forderung in meinem Fall bereits verjährt?
Häufig enthalten KSP-Abmahnungen hohe Zinsforderungen, die sich aus der jahrelangen Nutzung der betreffenden Bilder ergeben. Dabei stellt sich die Frage: Kann man sich auf Verjährung berufen?
Nach geltender BGH-Rechtsprechung verjähren urheberrechtliche Schadensersatzansprüche erst nach 10 Jahren.
Wichtig ist jedoch, wann die Verjährungsfrist beginnt. Gemäß § 102 UrhG i. V. m. § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Frist mit dem Jahresende, in dem:
- Der Anspruch entstanden ist.
- Der Rechteinhaber (hier dpa Picture Alliance GmbH) von der Urheberrechtsverletzung und dem Verletzer Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Hinzukommt, dass es sich um ein „Dauerdelikt" handelt. Dies bedeutet, dass die Verjährung solange das Bild unberechtigt im Internet ist im Prinzip stets von neuem beginnt (bzw. bei Kenntnis vom Gläubiger beginnen kann, das wäre juristisch die korrekte Formulierung).
4. Was soll ich bei einer KSP-Abmahnung tun?
- Ruhe bewahren! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
- Keine Fristen verstreichen lassen! Sonst droht ein kostspieliges Gerichtsverfahren.
- Lassen Sie die Abmahnung anwaltlich prüfen! Falls keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, kann sie zurückgewiesen werden.
- Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung durch die Kanzlei Dr. Newerla!
5. Vergleich als wirtschaftliche Lösung
Sollten die Vorwürfe berechtigt sein, kann eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielt werden. Oftmals
6. Kostenlose Ersteinschätzung durch Kanzlei Dr. Newerla
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und erhalten Sie eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch unter:
☎ 0471/483 99 88 0 oder ✉ info@drnewerla.de
Wir vertreten Sie bundesweit zu kostengünstigen Festpreisen!
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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