Filesharing-Abmahnung der Herren Eshuijs, Peifer, Reuter an dem Musikwerk – "Evacuate the Dancefloor" aus einem Chartcontainer aus dem Jahre 2009

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Im Rahmen gleich mehrerer Beratungsmandate sind uns Abmahnungen der Herren Eshuijs, Peifer und Reuter, allesamt datiert vom 09.12.2010 vorgelegt worden. Die Abmahnungen wurden durch eine bekannte Karlsruher Kanzlei ausgesprochen.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk “Evacuate the Dancefloor“. Rechteinhaber sind die vorgenannten Herren.

Jan B. Heidicker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
Beethovenstr. 3
59174 Kamen
Tel: 02307/17062
Web: http://www.kanzlei-heidicker.de
E-Mail:
Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Urheberrecht

Verstöße an Werken der vorgenannten Rechteinhaber werden bereits seit längerem abgemahnt. Das eher ungewöhnliche ist hier sicherlich die Tatsache, dass die Verstöße in allen Fällen nahezu ein Jahr zurückliegen.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 450,00 € gefordert.

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 €.

Auch die in der Unterlassungserklärung angesetzte Vertragsstrafe erscheint mit 5100, 00 unangemessen hoch. Die Unterlassungserklärung sollte daher von einem im Urheberrecht versierten Anwalt abgeändert werden, möglicherweise nach dem sog. Hamburger Brauch.

Das Besondere an dieser Abmahnung ist folgendes:

Der abgemahnte Titel befindet sich auf einem German Top 100 Chart Container, auf dem sich weitere Lieder befinden. Auch Titel anderer Rechteinhaber, die durch namhafte Kanzleien abmahnen lassen, befinden sich in der Datei und wurden bereits in der Vergangenheit abgemahnt. Solche Dateien sind oft Anlass und gleichzeitiger Beginn von Abmahnwellen.

Es besteht also die akute Gefahr von Folgeabmahnungen. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden.

Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

  • Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.
  • Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein!