Filesharing-Abmahnung der KSM GmbH an dem Filmwerk "Wrath of Cain – Kreislauf der Gewalt" durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft"

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Im Rahmen eines Beratungsmandates ist uns eine Abmahnung der  KSM GmbH zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt worden.

Gegenstand der Abmahnung  ist der  Vorwurf  einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk  „Wrath of Cain – Kreislauf der Gewalt“.

Jan B. Heidicker
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
Beethovenstr. 3
59174 Kamen
Tel: 02307/17062
Web: http://www.kanzlei-heidicker.de
E-Mail:
Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Urheberrecht

 Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte vorgenannten Film angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 850, 00 € gefordert.

Zunächst muss vor der voreiligen Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung eindringlich gewarnt werden. Neben der Tatsache, dass durch die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung der Verstoß anerkannt wird, verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner gleichzeitig zur Zahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 €.

Ferner birgt die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung aufgrund einer bestimmten gewählten Formulierung die Gefahr, dass Sie sich zu einer überhöhten Vertragsstrafe verpflichten.  

Vor einschlägigen Internetforen muss gewarnt werden, in denen „Musterklärungen“ angeboten werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte vor der Abgabe der Erklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden, da es insbesondere auch immer auf den Einzelfall ankommt. Wichtig ist zunächst, dass Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung grundsätzlich nicht einschüchtern lassen.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!

Dort wird zunächst geprüft, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche überhaupt bestehen und realisiert werden können.

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder in Einzelfällen auch ganz abgewehrt werden. Diesbezüglich bedarf es selbstverständlich der Beratung im Einzelfall und der Kenntnis des genauen Sachverhaltes.

Denn unabhängig von den vorgetragenen Anspruchsgründen der Abmahnung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

  • Bleiben Sie ruhig und vermeiden Sie Kurzschlussreaktionen.
  • Notieren Sie sich die in der Abmahnung genannten Fristen.
  • Unterzeichnen Sie die in den meisten Fällen beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt zu dem Abmahnanwalt auf, weder telefonisch noch schriftlich, da dies weitere Gebühren auslösen könnte. Bleiben Sie jedoch auf gar keinen Fall untätig!
  • Holen Sie rechtlichen Rat ein!