Forderungsschreiben der Sound Guardian GmbH wegen dem Lied Mein kleines Herz (Bam Bam) auf TikTok erhalten?

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In den letzten Tagen und Wochen erreichen uns fast täglich Anfragen von Betroffenen, die Post von der Sound Guardian GmbH wegen der vermeintlich illegalen Nutzung der Tonaufnahme Mein kleines Herz (Bam Bam) auf TikTok erhalten haben. Hier finden Betroffene eine erste Orientierung:

Derzeit (November 2024) sind eine Vielzahl an Abmahnungen der Sound Guardian GmbH gegen Nutzer sozialer Medien wie TikTok und Instagram im Umlauf. Erst vorgestern (23.11.2024) wurde mit ein weiteres Abmahnschreiben (Dieses datiert vom 06.11.2024) von einem Betroffenen zur Prüfung vorgelegt.

In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, das Lied "Mein kleines Herz (Bam Bak) des Künstlers „Darius & Finlay & MartinBepunkt & Shaun Baker" ohne entsprechende Berechtigung auf TikTok öffentlich zugänglich gemacht haben. In diesem Artikel erläutern wir den Hintergrund der Sound Guardian-Abmahnungen und geben praktische Hinweise, wie Sie auf eine solche Abmahnung reagieren sollten.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
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1. Worum geht es in den Sound Guardian - Abmahnungen?

Der Hauptvorwurf in den mir vorgelegten  lautet, dass die Sound Guardian GmbH angeblich über Exklusivrechte an der Tonaufnahme "Mein kleines Herz (Bam Bak) des Künstlers „Darius & Finlay & MartinBepunkt & Shaun Baker" verfüge und die betroffenen Nutzer gegen diese Rechte verstoßen hätten, indem sie dieses Lied ohne Genehmigung in ein Video eingebaut und dann auf TikTok veröffentlicht haben sollen

In dem Abmahnschreiben wird stets unterstellt, dass die Nutzungen in einem gewerblichen Kontext erfolgt seien für den die Bedingungen von TikTok, Instagram und anderen Plattformen keine ausreichende Lizenzierung abdecken. Der Vorwurf lautet, dass die Betroffenen mit ihren Veröffentlichungen eine unrechtmäßige öffentliche Zugänglichmachung vorgenommen hätten. Es muss sorgfältig geprüft werden, ob überhaupt eine gewerbliche Nutzung im konkreten Einzelfall vorliegt. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

2. Was wird von den Betroffenen gefordert?

Die Sound Guardian GmbH fordert in einer aktuell mir vorgelegten Abmahnungen eine Summe von insgesamt 6.800 Euro (zzgl. 7% Umsatzsteuer),

Hier ist besondere Vorsicht geboten:

Zahlen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung!

3. Unsere Handlungsempfehlungen bei Erhalt einer Sound Guardian-Abmahnung

Falls auch Sie eine solche Abmahnung der Sound Guardian GmbH erhalten haben, ist es wichtig, besonnen zu reagieren und die folgenden Schritte zu beachten:

a. Forderungsschreiben ernst nehmen und Fristen einhalten

Sollte tatsächlich in Ihrem Fall eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, kann dies erhebliche finanzielle und rechtliche Folgen nach sich ziehen. Ein Ignorieren der Forderung oder das Verstreichenlassen der Frist kann unter Umständen zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Dies ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

b. Keinen Kontakt zu Sound Guardian aufnehmen

Nehmen Sie nicht selbst Kontakt zu der Sound Guardian GmbH auf und vermeiden Sie die Erteilung leichtfertiger Auskünfte. Lassen Sie sich stattdessen von uns fachkundig beraten.

c. Keine vorschnellen Zahlungen 

Leisten Sie keine Zahlung, bevor die Abmahnung durch einen spezialisierten Anwalt geprüft wurde. Nach unserer Einschätzung gibt es mehrere Angriffspunkte, um die geltend gemachten Forderung in Zweifel zu ziehen. So scheinen die Forderungen vereinzelt sehr hoch angesetzt worden zu sein. Ob dies auch in Ihrem Fall so ist, hängt von der konkreten Situation bei Ihnen ab. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Erstberatung.

4. Bei berechtigter Abmahnung über Einigung nachdenken

Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen. Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.

5. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.

Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu. 

Wir vertreten Sie bundesweit!

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

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