German TOP 100 Single-Charts runtergeladen? Dann drohen gleich Mehrfachabmahnungen von RA Daniel Sebastian

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Mehrfachabmahnungen, Unterlassungserklärung, German TOP 100 Single-Charts, Daniel Sebastian, Werke
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Rechteinhaber: DigiRights Adminstration GmbH

Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin mahnt weiterhin
wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen ab. In einer aktuell
bearbeiteten Abmahnung sind folgende Musiktitel aus der German Top 100
betroffen:

 „ Ai Se Eu Te Pego- von Michel Teló"

„Ma Chérie- von DJ
Antoine feat.
The Beatshakers"

„Danza Kuduro- von Lucenco & Don Omar"

„Welcome to St. Tropez- von DJ Antoine Vs.
Timati feat. Kalenna"

„One Night In Ibiza- von Mike Candys &
Evelyn feat. Patrick Miller"

„River Flows In You-
von Yiruma" und

„Over The Rainbow-
von Israel Kamakawiwo’ole"

Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian spricht diese Abmahnungen
im Namen und im Auftrag seiner Mandantin, der DigiRights Administration GmbH aus.

Die betreffenden Werke sollen durch das Herunterladen über
Tauschbörsen oder File-Sharing-Systeme wie Bittorent und eDonkey/eKad
gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und damit rechtswidrig
öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Der abmahnende Rechtsanwalt verlangt neben einer Zahlung in
Höhe von 1.800 EUR, Löschung der Werke und die Abgabe einer Unterlassungs- und
Verpflichtungserklärung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten
haben?

Zunächst sollten Sie die vorgegebene Unterlassungserklärung
nicht unterschreiben, da Sie sich damit gleichzeitig auch zur Zahlung der
geforderten Summe verpflichten. Es wird allenfalls empfohlen, eine sog.
modifizierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Sie sollten auch den vorgeworfenen Verstoß, nämlich die
Angaben, wie IP-Adresse, Zeitpunkt, Netzwerk und die angebotene Datei
überprüfen.  Bei der Abmahnung gegen den
Anschlussinhaber geht es allein um Ansprüche gegenüber diesem. Zwar könnten
möglicherweise gegenüber anderen Personen im Haushalt Ansprüche bestehen,
jedoch haftet der Anschlussinhaber nicht generell für sämtliche im Haushalt
lebende oder sich aufhaltende Personen.

So haftet der Anschlussinhaber nicht automatisch für den
Ehegatten oder volljährige Kinder. Ob die Ansprüche bestehen oder auch nur zum
Teil zurückgewiesen werden können, bestimmt sich nach dem konkreten Einzelfall.

Sie sollten bei Erhalt einer Abmahnung wegen der Top 100 definitiv
frühzeitig handeln und die angegebene Frist nicht verstreichen lassen, denn
ansonsten kann gegen Sie gerichtlich vorgegangen werden. Gerade im Fall der
German TOP 100 Single-Charts besteht zudem die Gefahr von weiteren Abmahnungen
anderer Rechteinhaber.

Gern stehe ich im Rahmen einer persönlichen Beratung und
auch eines Gegen- bzw. Abwehrschreibens zu Ihrer Verfügung.