Hilfe bei Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte – GSDR GmbH – "Deine Lakaien – Indicator"

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Die Kanzlei Kornmeier & Partner hat im Auftrag der GSDR GmbH bisher vor allem Urheberrechtsverletzungen an einzelnen Tonaufnahmen in Internet-Tauschbörsen abgemahnt. Gegenstand aktueller Abmahnungen ist nunmehr auch die unerlaubte Verwertung eines kompletten Musikalbums. Konkret handelt es sich um das Werk

„Deine Lakaien – Indicator“ .

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll das streitgegenständliche Album in einem p2p-Netzwerk anderen Teilnehmern ohne Erlaubnis der GSDR GmbH zum Download bereitgestellt worden sein.

Aus dieser Rechtsverletzung machen die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte urheberrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, daneben wird die Erstattung der Anwaltskosten verlangt. Die Zahlungsansprüche sollen dabei durch einen Pauschalbetrag von EUR 600 abgegolten werden (zum Vergleich: bei einem Einzeltitel werden bisher EUR 450 gefordert). Daneben werden die abgemahnten Anschlussinhaber zur Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Auch in Anbetracht der regelmäßig vergleichsweise knapp bemessenen Fristen sollte die Unterlassungserklärung nicht vorschnell unterzeichnet werden. Zunächst sollte umfassend geprüft werden, ob eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des abgemahnten Anschlussinhabers überhaupt gegeben ist. Im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung besteht zwar ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers, dieser kann unter Umständen jedoch auch durch die Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Schließlich erscheinen die geforderten Beträge in einigen Fällen überzogen.

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