Januar 2026: Abmahnung Sievers & Kollegen für Rainer Sturm wegen Fotos in der Post? So reagieren Sie richtig !
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Sievers, Sturm, Auskunft, UnterlassungserklärungWeitere Abmahnungen von Rechtsanwalt Florian Sievers (Sievers & Kollegen) für Rainer Sturm im Umlauf
Auch Anfang 2026 (Stand 30.01.2026) erreichen uns zahlreiche Anfragen von Unternehmen und Privatpersonen, die eine Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin erhalten haben. Rechtsanwalt Florian Sievers verschickt diese Schreiben regelmäßig im Auftrag von Rainer Sturm. Die Abmahnungen betreffen die angebliche unerlaubte Nutzung von Fotos oder Bildern im Internet.
In diesem Ratgeber erklären wir, welche Forderungen typisch sind, warum Unterlassungserklärungen und Auskunftsbeiblätter nicht ungeprüft unterschrieben werden sollten und wie Sie sich strategisch richtig verhalten.

seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
- Inhalt und Hintergrund der Sievers & Kollegen-Abmahnungen
Die Kanzlei Sievers & Kollegen mahnt aktuell die Nutzung von Fotos und Bildern ab, die laut Auftraggeber Rainer Sturm ohne entsprechende Lizenz veröffentlicht worden sein sollen. Betroffen sind insbesondere:
- Firmenwebseiten und Online-Shops
- Social-Media-Kanäle (z. B. Facebook, Instagram)
- Unternehmensprofile und Blogs
- redaktionelle Inhalte
⚠ Wichtig: Diese Abmahnungen sind rechtlich relevant. Es handelt sich weder um Betrug noch um Massenmails – eine ernsthafte juristische Prüfung ist erforderlich.
- Typische Bestandteile einer Abmahnung von Sievers & Kollegen
Abmahnungen wegen Foto- oder Bildnutzung enthalten in der Regel:
- Aufforderung zur sofortigen Entfernung der Fotos
- Schadensersatzforderungen
- Rechtsanwaltskosten
- Strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Beiblatt zur Auskunftserteilung (Details zur Nutzungsdauer, Plattformen, Reichweite)
Die geforderten Beträge können, abhängig von Bild, Nutzung und Dauer, mehrere tausend Euro erreichen.
- Vorsicht bei den beigelegten Auskunftsbeiblättern !
Ein besonders kritischer Bestandteil ist das Auskunftsformular.
Unsere Empfehlung:
- Nicht ausfüllen, bevor ein Anwalt geprüft hat
- Unbedachte Angaben zu Dauer, Zweck oder Reichweite können:
- als Schuldanerkenntnis gewertet werden
- Ihre rechtliche Position schwächen
Wir prüfen, ob überhaupt eine Auskunftspflicht besteht und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite.
- Unterlassungserklärung: nicht vorschnell unterschreiben
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt fast immer bei. Sie ist einseitig formuliert und zugunsten der Gegenseite.
⚠ Risiken einer voreiligen Unterschrift:
- Lebenslange Verpflichtung
- Vertragsstrafen oft im fünfstelligen Bereich
In vielen Fällen kann:
- eine angepasste Unterlassungserklärung sinnvoll sein
- oder die Abgabe sogar überflüssig
Die Reaktion hängt stets vom Einzelfall ab.
- Verteidigungsansätze gegen die Abmahnung
Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt. Typische Ansatzpunkte:
- Keine eigene Nutzung der Fotos
- Nachweisliche Lizenz oder Berechtigung vorhanden
- Unklare oder fehlende Rechtekette
- Nutzung im Rahmen einer zulässigen Berichterstattung
- Überhöhte Schadensersatzforderungen
- Teilweise oder vollständige Verjährung
Unsere Kanzlei prüft jeden Fall individuell und zeigt die für Sie sinnvolle Strategie auf.
- Wenn die Abmahnung berechtigt ist: Verhandlung statt Zahlung
Selbst bei berechtigter Urheberrechtsverletzung bedeutet das nicht, dass die geforderte Summe automatisch gezahlt werden muss.
- Anwaltliche Verhandlungen
- Außergerichtliche Vergleiche
- Reduzierung der Forderungen
führen in der Praxis oft zu deutlich niedrigeren Zahlungen.
- Praktische Erste-Hilfe-Tipps bei Sievers & Kollegen-Abmahnungen
✔ Ruhe bewahren
✔ Fristen notieren und einhalten
✔ Keinen direkten Kontakt mit RA Sievers oder Rainer Sturm aufnehmen
✔ Keine Zahlungen ohne anwaltliche Prüfung
✔ Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
✔ Auskunft nicht ohne Anwalt erteilen
✔ Kostenlose Ersteinschätzung durch die Kanzlei Dr. Newerla nutzen
- Kostenlose Ersteinschätzung durch die Kanzlei Dr. Newerla
Haben Sie eine Abmahnung von Sievers & Kollegen (RA Florian Sievers) für Rainer Sturm erhalten?
Unsere Leistungen:
- ✅ Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung
- ✅ Bundesweite Vertretung
- ✅ Transparente Festpreise
- ✅ Langjährige Erfahrung im Urheber- und Medienrecht
Telefon: 0471 / 483 99 88 – 0
E-Mail: info@drnewerla.de
Bitte senden Sie das Abmahnschreiben vorab per E-Mail, damit wir Ihren Fall gezielt prüfen können. Wir vertreten Sie bundesweit zuverlässig und zum fairen Festpreis.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0