Januar 2026: Abmahnung Sievers & Kollegen für Rainer Sturm wegen Fotos in der Post? So reagieren Sie richtig !

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Sievers, Sturm, Auskunft, Unterlassungserklärung
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Weitere Abmahnungen von Rechtsanwalt Florian Sievers (Sievers & Kollegen) für Rainer Sturm im Umlauf

Auch Anfang 2026 (Stand 30.01.2026) erreichen uns zahlreiche Anfragen von Unternehmen und Privatpersonen, die eine Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin erhalten haben. Rechtsanwalt Florian Sievers verschickt diese Schreiben regelmäßig im Auftrag von Rainer Sturm. Die Abmahnungen betreffen die angebliche unerlaubte Nutzung von Fotos oder Bildern im Internet.

In diesem Ratgeber erklären wir, welche Forderungen typisch sind, warum Unterlassungserklärungen und Auskunftsbeiblätter nicht ungeprüft unterschrieben werden sollten und wie Sie sich strategisch richtig verhalten.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: https://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 19 Std. Stunden
  1. Inhalt und Hintergrund der Sievers & Kollegen-Abmahnungen

Die Kanzlei Sievers & Kollegen mahnt aktuell die Nutzung von Fotos und Bildern ab, die laut Auftraggeber Rainer Sturm ohne entsprechende Lizenz veröffentlicht worden sein sollen. Betroffen sind insbesondere:

  • Firmenwebseiten und Online-Shops
  • Social-Media-Kanäle (z. B. Facebook, Instagram)
  • Unternehmensprofile und Blogs
  • redaktionelle Inhalte

⚠ Wichtig: Diese Abmahnungen sind rechtlich relevant. Es handelt sich weder um Betrug noch um Massenmails – eine ernsthafte juristische Prüfung ist erforderlich.

  1. Typische Bestandteile einer Abmahnung von Sievers & Kollegen

Abmahnungen wegen Foto- oder Bildnutzung enthalten in der Regel:

  • Aufforderung zur sofortigen Entfernung der Fotos
  • Schadensersatzforderungen
  • Rechtsanwaltskosten
  • Strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Beiblatt zur Auskunftserteilung (Details zur Nutzungsdauer, Plattformen, Reichweite)

Die geforderten Beträge können, abhängig von Bild, Nutzung und Dauer, mehrere tausend Euro erreichen.

  1. Vorsicht bei den beigelegten Auskunftsbeiblättern !

Ein besonders kritischer Bestandteil ist das Auskunftsformular.

Unsere Empfehlung:

  • Nicht ausfüllen, bevor ein Anwalt geprüft hat
  • Unbedachte Angaben zu Dauer, Zweck oder Reichweite können:
    • als Schuldanerkenntnis gewertet werden
    • Ihre rechtliche Position schwächen

Wir prüfen, ob überhaupt eine Auskunftspflicht besteht und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite.

  1. Unterlassungserklärung: nicht vorschnell unterschreiben

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt fast immer bei. Sie ist einseitig formuliert und zugunsten der Gegenseite.

⚠ Risiken einer voreiligen Unterschrift:

  • Lebenslange Verpflichtung
  • Vertragsstrafen oft im fünfstelligen Bereich

In vielen Fällen kann:

  • eine angepasste Unterlassungserklärung sinnvoll sein
  • oder die Abgabe sogar überflüssig

Die Reaktion hängt stets vom Einzelfall ab.

  1. Verteidigungsansätze gegen die Abmahnung

Nicht jede Abmahnung ist automatisch berechtigt. Typische Ansatzpunkte:

  • Keine eigene Nutzung der Fotos
  • Nachweisliche Lizenz oder Berechtigung vorhanden
  • Unklare oder fehlende Rechtekette
  • Nutzung im Rahmen einer zulässigen Berichterstattung
  • Überhöhte Schadensersatzforderungen
  • Teilweise oder vollständige Verjährung

Unsere Kanzlei prüft jeden Fall individuell und zeigt die für Sie sinnvolle Strategie auf.

  1. Wenn die Abmahnung berechtigt ist: Verhandlung statt Zahlung 

Selbst bei berechtigter Urheberrechtsverletzung bedeutet das nicht, dass die geforderte Summe automatisch gezahlt werden muss.

  • Anwaltliche Verhandlungen
  • Außergerichtliche Vergleiche
  • Reduzierung der Forderungen

führen in der Praxis oft zu deutlich niedrigeren Zahlungen.

  1. Praktische Erste-Hilfe-Tipps bei Sievers & Kollegen-Abmahnungen

✔ Ruhe bewahren
✔ Fristen notieren und einhalten
Keinen direkten Kontakt mit RA Sievers oder Rainer Sturm aufnehmen
Keine Zahlungen ohne anwaltliche Prüfung
Unterlassungserklärung nicht unterschreiben
Auskunft nicht ohne Anwalt erteilen
Kostenlose Ersteinschätzung durch die Kanzlei Dr. Newerla nutzen

  1. Kostenlose Ersteinschätzung durch die Kanzlei Dr. Newerla

Haben Sie eine Abmahnung von Sievers & Kollegen (RA Florian Sievers) für Rainer Sturm erhalten?

Unsere Leistungen:

  • Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung
  • Bundesweite Vertretung
  • Transparente Festpreise
  • Langjährige Erfahrung im Urheber- und Medienrecht

Telefon: 0471 / 483 99 88 – 0


E-Mail: info@drnewerla.de

Bitte senden Sie das Abmahnschreiben vorab per E-Mail, damit wir Ihren Fall gezielt prüfen können. Wir vertreten Sie bundesweit zuverlässig und zum fairen Festpreis.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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