Januar 2026:Schreiben der ECR European Copyright Research wegen Zeitungstext / Foto von Axel Springer Ullstein
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, ECR, Axel, Springer, FotoBerechtigungsanfrage oder Abmahnung der ECR GmbH im Auftrag der Axel Springer Ullstein Syndication GmbH – jetzt richtig reagieren
Auch im Januar 2026 (Stand: 27.01.2026) melden sich vermehrt Betroffene bei uns, die Post von der ECR European Copyright Research GmbH aus Berlin erhalten haben.
Im Unterschied zu vielen bekannten ECR-Fällen geht es hier nicht primär um Fotos, sondern um die angeblich unzulässige Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte – insbesondere Zeitungsartikel, Presseberichte oder Textauszüge, deren Rechte von der Axel Springer Ullstein Syndication GmbH wahrgenommen werden.

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Die Schreiben werden häufig als Berechtigungsanfrage, teilweise aber bereits als Abmahnung, versendet und enthalten meist sehr kurze Fristen. Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung, wie Sie jetzt sinnvoll vorgehen.
- Worum geht es bei diesen ECR-Schreiben konkret?
Die ECR European Copyright Research GmbH handelt als beauftragter Dienstleister für die Axel Springer Ullstein Syndication GmbH, die urheberrechtlich geschützte Inhalte aus dem Axel-Springer- und Ullstein-Portfolio verwertet.
Beanstandet wird regelmäßig, dass:
- Zeitungsartikel oder Textpassagen
- ohne ausreichende Lizenz
- auf Webseiten, Unternehmensauftritten, Blogs, News-Seiten oder Social Media
- öffentlich zugänglich gemacht worden seien.
In vielen Fällen fordert die ECR zunächst Auskunft zur Art und Dauer der Nutzung. Diese sogenannte Berechtigungsanfrage kann später die Grundlage für Schadensersatzforderungen bilden.
⚠ Achtung: Unüberlegte Auskünfte können rechtlich nachteilig sein und als Anerkenntnis gewertet werden.
- Welche Forderungen werden von ECR geltend gemacht?
Je nach Fallkonstellation verlangt die ECR GmbH im Namen der Axel Springer Ullstein Syndication GmbH unter anderem:
- Entfernung der beanstandeten Texte (ggf. auch begleitender Bilder),
- Zahlung von Schadensersatz wegen angeblich unlizenzierter Nutzung,
- Erstattung von Recherche- und Dokumentationskosten,
- teilweise zusätzliche Verwaltungs- oder Abmahnkosten.
Gerade bei gewerblicher Nutzung oder längerer Online-Verfügbarkeit können sich die Forderungen schnell auf hohe vierstellige Beträge summieren.
- Sind die Vorwürfe immer berechtigt? – Typische Verteidigungsansätze
Nein. Gerade bei Textnutzungen bestehen häufig rechtliche Fehlannahmen. Anders als bei Bildern gibt es bei Texten zahlreiche gesetzliche Ausnahmen und Prüfungsansätze, zum Beispiel:
- Keine eigene Veröffentlichung
Wurde der Text tatsächlich aktiv eingestellt oder automatisiert übernommen? - Zulässiges Zitat (§ 51 UrhG)
Liegt eine inhaltliche Auseinandersetzung vor oder nur eine Wiedergabe? - Berichterstattungs- oder Presseprivileg
War die Nutzung redaktionell oder journalistisch gerechtfertigt? - Unklare Rechteinhaberschaft
Ist Axel Springer Ullstein im konkreten Fall tatsächlich Rechteinhaber? - Verjährung
Ältere Nutzungen sind häufig ganz oder teilweise verjährt.
➡ Entscheidend ist immer der Einzelfall – pauschale Einschätzungen sind hier gefährlich.
- Richtiges Verhalten bei Berechtigungsanfrage oder Abmahnung der ECR
Bewahren Sie Ruhe, aber handeln Sie strategisch:
a. Nicht vorschnell reagieren
b. Keine Auskünfte ohne vorherige anwaltliche Prüfung.
c. Keine Zahlungen leisten
Auch Teilzahlungen können als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.
d. Fristen notieren
Fristversäumnisse können zu Klagen oder Mahnverfahren führen.
e. Spezialisierte Beratung einholen
Ein Anwalt für Urheber- und Medienrecht kann Risiken realistisch bewerten.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen spezialisiert – auch bei Text- und Presseveröffentlichungen.
- Wenn eine Nutzung problematisch war: Lösungen statt Eskalation
Selbst bei berechtigten Vorwürfen müssen die Forderungen nicht ungeprüft akzeptiert werden. In vielen Fällen lassen sich durch:
- anwaltliche Verhandlungen,
- Reduzierung überhöhter Schadensersatzansprüche,
- außergerichtliche Vergleichslösungen
deutlich bessere Ergebnisse erzielen als durch Untätigkeit oder Eigenreaktionen.
- Erste-Hilfe-Regeln bei Schreiben der ECR (Axel Springer Ullstein)
✔ Kein direkter Kontakt zur ECR
✔ Keine vorschnellen Erklärungen
✔ Keine ungeprüften Zahlungen
✔ Fristen unbedingt einhalten
✔ Kostenlose Ersteinschätzung nutzen
Je früher professionell reagiert wird, desto besser lassen sich Kosten und Risiken begrenzen.
- Wie lassen sich künftige Abmahnungen wegen Zeitungstexten vermeiden?
- Keine vollständigen Zeitungsartikel übernehmen
- Textauszüge nur im rechtlich zulässigen Rahmen zitieren
- Quellenangaben ersetzen keine Lizenz
- Vorsicht bei automatisierten News-Feeds und Aggregatoren
- Nutzungsrechte sauber dokumentieren
- Bei Unsicherheit vor Veröffentlichung prüfen lassen
Praxis-Hinweis: Das Urheberrecht an Texten wird häufig unterschätzt – die finanziellen Risiken sind jedoch erheblich.
- Kostenlose Ersteinschätzung – bundesweite Hilfe
Haben Sie ein Schreiben der ECR European Copyright Research GmbH im Auftrag der Axel Springer Ullstein Syndication GmbH erhalten?
Senden Sie uns das Schreiben gerne unverbindlich zu. Sie erhalten:
- eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung
- in der Regel eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden (werktags)
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Wir vertreten Betroffene bundesweit, transparent und zu fairen Festpreisen.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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