Kanzlei Waldorf Frommer: Abmahnung für Bangerz von Miley Cyrus

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Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt Filesharing verfolgen

Die Münchener Anwälte Waldorf Frommer verfolgen wieder für die Sony Music Entertainment Germany GmbH in Internet begangene Urheberrechtsverletzungen. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist die Deluxe Version des Musikalbums „Bangerz“ der Sängerin Miley Cyrus.

Den Empfängern der Abmahnungen wird einen Beteiligung an einem Filesharingnetzwerk vorgeworfen; sie sollen sich, so die Ausführungen der Anwaltskanzlei, die mit 16 Liedern bestückte CD über ihren Internetanschluss heruntergeladen und damit bei einem gleichzeitigen Upload Dritten das Musikwerk ohne Berücksichtigung von Urheberrechten öffentlich zur Verfügung gestellt haben.

Von den Abgemahnten verlangt die Kanzlei innerhalb kurzer Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und als Vergleichsangebot formuliert die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes nebst der Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 815 €.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, empfehlen wir,

− diese ernst zu nehmen,

− die Frist zu beachten,

− die vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls zu unterschreiben,

− keinen Kontakt zu den Anwälten Waldorf Frommer aufzunehmen,

− ohne Absprache nichts zu zahlen und

− sich anwaltlichen Rat einzuholen.

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer sogleich per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, dass für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen, also Nichts oder Weniger an die Rechteinhaber zu bezahlen.