Klingande Jubel - Daniel Sebastian verschickt Abmahnungen

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Rechtsanwalt Sebastian fordert Unterlassungserklärung und 680,00 Schadensersatz für 1 Lied

Gegenstand der Abmahnung ist die durch den Upload von „Klingande Jubel“ begangene Urheberrechtsverletzung an den Rechten der DigiRights Administration GmbH. Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert im Auftrag seiner Mandantin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet an, von der Einleitung weiterer rechtlicher Schritte gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags von € 680,00 abzusehen. Wegen des hohen Betrags für den Upload eines einzigen Songs erliegen viele Abgemahnte dem Irrtum, bei dem Schreiben handle es sich um Betrug. Grundsätzlich kann ein für die DigiRights Administration GmbH ermittelndes IT-Unternehmen jedoch belegen, dass ein Upload vom Anschluss des Abgemahnten erfolgt ist. 

Ich wurde von Daniel Sebastian abgemahnt - drohen weitere Abmahnungen?

Häufig wurde die Dateien im Zusammenhang von Filesharing von einem Chartcontainer wie z.B. der German Top 100 Single Charts angeboten. Während des Downloads einer Datei werden bereits heruntergeladene Teile angeboten. Oft begehen Anschlussnutzer so unwissentlich eine Vielzahl von  Urheberrechtsverletzungen. Nach Erhalt des Schreibens von Daniel Sebastian besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber. In kurzer Zeit kann der Adressat so mit Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro konfrontiert werden. 

Was kann ich gegen die „Klingande Jubel“ Abmahnung tun?

Einen Angriffspunkt für eine Verteidigung gegen die von Daniel Sebastian gestellten Forderungen liefert bereits die Höhe des Vergleichsbetrages - andere Abmahnkanzleien fordern für den Vorwurf des Uploads eines Liedes regelmäßig einen deutlich geringeren Betrag von ca. € 450,00. Unabhängig davon kann ein Spezialanwalt oft sämtliche Forderungen zurückweisen. Grundsätzlich haftet nur, wer „Klingande Jubel“ selbst hochgeladen hat (Täter), oder anderen Zugang zum Anschluss verschafft hat, ohne Filesharing zu untersagen (Störer). Die Tätervermutung kann entfallen, sobald andere Personen den Internetanschluss mitnutzen. Der BGH bejaht eine Störerhaftung, sofern der Anschlussinhaber seine Belehrungspflichten versäumt hat - vorausgesetzt eine solche bestand. In vielen Fällen verneint die Rechtsprechung eine Belehrungspflicht.

Geben Sie keine Unterlassungserklärung ab - hohe Vertragsstrafen drohen

Geben Sie niemals ohne Prüfung des Einzelfalls Erklärungen ab. Die abgegebene Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslänglich. Jeder zukünftige Verstoß zieht hohe Vertragsstrafen nach sich, die den Anschlussinhaber innerhalb kurzer Zeit in den finanziellen Ruin treiben können. Die der „Klingande Jubel“-Abmahnung beigelegte Unterlassungserklärung ist oft zu weitgehend. Sie muss vor Abgabe dringend von einem Spezialanwalt geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Oft muss überhaupt keine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Matthias Hechler, M.B.A prüft die Verantwortlichkeit

Rufen Sie uns an, wenn Sie eine Abmahnung für „Klingande Jubel“ erhalten haben. Unsere auf Urheberrecht spezialisierte Kanzlei hat Mandanten in mehr als 17.000 Fällen betreut.

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