Kornmeier & Partner mahnt ab: "WE NO SPEAK AMERICANO"

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Abmahnung für die GSDR GmbH

Derzeit mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der GSDR GmbH die Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing in Internettauschbörsen ab.

Aktuell davon betroffen ist die unerlaubte Verbreitung des Songs „We no speak no Americano“ der Künstlergruppe Yolanda Be Cool & Dcup.

Andreas Schwartmann
Partner
seit 2004
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Tel: 022164009611
Tel: 024213884576
Web: http://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
Kaufrecht, Zivilrecht, Gebührenrecht

Für die Auftraggeberin verlangt die Kanzlei Kornmeier & Partner die Unterzeichnung einer vorbereiteten strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450 EUR.

Betroffene sollten die vorbereitete Unterlassungserklärung  umgehend anwaltlich prüfen und modifizieren lassen, da diese in der Regel zu weitgehend ist und ein Schuldanerkenntnis bzw. eine unbedingte Zahlungspflicht beinhaltet.  In diesem Fall können durch eine anderslautende Formulierung zu strenge Rechtsfolgen vermieden werden.

Die von Kornmeier & Partner gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Wurde die vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich nicht begangen, sollten Betroffene die Möglichkeiten einer wirksamen Rechtsverteidigung mit einem im Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt erörtern.

Der beauftragte Anwalt prüft dann, ob es Ansatzpunkte gibt, gegen die Abmahnung und die Heranziehung zur Zahlung von Schadensersatz erfolgreich vorzugehen. Hier sei etwa die Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung ("Sommer unseres Lebens") genannt, in der höchstrichterlich bestätigt wurde, dass Schadensersatz nur von demjenigen verlangt werden kann, der die Urheberrechtsverletzung nachweisbar begangen hat.

Oft kann deshalb durch eine anwaltliche Vertretung auch eine Abwehr oder zumindest Reduzierung des geforderten Schadensersatzes erreicht werden.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Robert-Perthel-Str. 45, 3. Etage
50739 Köln

Büro: 022164009611

E-Mail: rechtsanwalt@schwartmann.de
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