LEO E-Commerce Ltd. Abmahnung über von HAVE FEY Rechtsanwälte wegen Foto(s) auf Kleinanzeigen.de erhalten?

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Wenn auch Sie eine Abmahnung über von HAVE FEY Rechtsanwälte wegen Foto(s) auf Kleinanzeigen.de im Auftrage der LEO E-Commerce Ltd. erhalten haben finden Sie hier eine erste Orientierung

 

In den letzten Tagen erreichen uns täglich Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte im Auftrage der Leo E-Commerce Ltd. erhalten haben. Allein heute (14.02.2024) wurden uns 3 Abmahnschreiben von Betroffenen vorgelegt. Diese Abmahnschreiben datieren vom 09.02.2024 sowie vom 12.02.2024.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Worum geht es in der von HAVE FEY-Abmahnung?

In den aktuellen Abmahnschreiben wird den Empfängern eine Urheberrechtsverletzung an Fotos der Leo E-Commerce Ltd. auf eBay Kleinanzeigen vorgeworfen. In allen mir vorgelegten Fällen handelt es sich um Fotos von Bekleidung (Jacken) der bekannten Marken Schmuddelwedda bzw. Dreimaster.

In den aktuellen Abmahnschreiben der von HAVE FEY Rechtsanwälte aus Februar 2024 wird auf der ersten Seite ausgeführt, dass die Leo E-Commerce Ltd. gegen Ende 2023 die Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Fotos im Rahmen eines Lizenzkaufvertrages von der Motion E-Commerce GmbH übertragen bekommen habe.

Wir haben bereits hier über Abmahnungen der Leo E-Commerce Ltd. berichtet:

https://www.123recht.de/ratgeber/urheberrecht-abmahnung/Schmuddelwedda-Abmahnung-ueber-von-HAVE-FEY-Rechtsanwaelte-fuer-Leo-E-Commerce-Ltd-erhalten-Das-muessen-Sie-tun-__a160151.html

Wenn auch Sie eine Abmahnung oder gar Klage der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. im Zusammenhang mit dem Verkauf von Jacken der Marke Schmuddelwedda  bzw. Dreimaster auf eBay-Kleinanzeigen erhalten haben, sollten Sie diese bitte ernst nehmen. Es handelt sich um keinen Fake!

Was fordern die von HAVE FEY Rechtsanwälte

Eine typische Abmahnung der von HAVE Fey Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd.  kann wie folgt aussehen:

Schadensersatzforderung (die geforderte Summe ist abhängig von der Anzahl der Bilder sowie der Nutzungsdauer der betroffenen Lichtbilder und wird im Abmahnschreiben noch nicht genannt, sondern erst nach erteilter Auskunft mitgeteilt)

Erteilung von Auskunft über Umfang und Dauer der Nutzung des betreffenden Bildes/Bilder

Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Erstattung von Testkaufkosten

Rechtsanwaltskosten aus dem Gegenstandswert von 1.000.- € je Bild / Foto, teilweise sogar 5.000.- € für ein Bild 

Erste Hilfe-Empfehlung bei Erhalt einer von HAVE FEY-Abmahnung:

Bitte nicht vorschnell zahlen und auch nichts unterschrieben. Nehmen Sie auch nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung Kontakt zu den von HAVE FEY Rechtsanwälten auf.

Zunächst sollte sorgfältig geprüft werden, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und die Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte überhaupt gerechtfertigt ist.

Haben auch Sie eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. erhalten? Wir helfen!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. wegen der (angeblichen) unberechtigte Nutzung eines oder mehrerer Fotos im Zusammenhang mit Jacken der Marke Schmuddelwedda / Dreimaster in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, kontaktieren Sie uns gerne. 

Wir haben bereits einer Vielzahl an Betroffenen geholfen, um eine bestmögliche wirtschaftliche Lösung der Angelegenheit zu finden und ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu verhindern. Wir kennen die von HAVE FEY Rechtsanwälte bereits aus einer Vielzahl an Fällen und können deren Verhalten daher sehr gut einschätzen.

Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung zur Verteidigung gegen die Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte für die Leo E-Commerce Ltd. gerne zum günstigen Pauschalpreis an und das bundesweit.

Unser oberstes Ziel dabei: Kein Geld für die Leo E-Commerce Ltd.!

Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. 

Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung der von HAVE FEY Rechtsanwälte per  E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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