März 2025: Auch Österreich von der dpa Picture-Alliance GmbH / KSP- Abmahnwelle betroffen: Wir helfen!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, KSP, dpa, Abmahnung, Schadensersatz, ÖsterreichDie KSP Rechtsanwälte (KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mahnen derzeit (30.03.2025) auch in Österreich Betroffene im Auftrag der dpa Picture Alliance GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Fotos ab. Hier finden Betroffene ein erste rechtliche Orientierung:
Die KSP Rechtsanwälte mahnen bereits seit Längerem im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH ab. In den Abmahnschreiben wird dem Empfänger regelmäßig der Vorwurf unterbreitet, dass eine oder mehrere Bilder / Fotos durch den Empfänger der Abmahnung unerlaubterweise im Internet (z. B. auf Facebook oder einer Webseite) veröffentlicht wurden.
Wir beraten und vertreten seit mittlerweile fast 17 Jahren regelmäßig Mandantinnen und Mandanten gegen urheberrechtliche Abmahnungen wegen unerlaubter Fotonutzung.

seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Wir haben bereits des Öfteren hier auf 123recht.de über Abhängungen von KSP/dpa Picture Alliance berichtet:
Die Neuigkeit: Derzeit sind nicht nur Vereine, Personen und Firmen aus Deutschland betroffen, wir erhalten fast täglich Anfragen von Betroffenen aus Österreich, die eine KSP/dpa-Abmahnung erhalten haben.
Auch heute (30.03.2025) wurden uns mehrere Abmahnschreiben der KSP Kanzlei im Auftrage der dpa Picture-Alliance GmbH zur Prüfung vorgelegt, die an Empfängerinnen und Empfänger aus Österreich gerichtet sind. Die aktuellen Schreiben mit Österreich-Bezug (diese wurden per E-Mail an die betroffenen versendet) datieren vom 21.03.2025 mit Fristsetzung zur Zahlung bis zum 4. April 2025.
1. Was verlangen die KSP-Rechtsanwälte?
Die KSP Rechtsanwälte verlangen für die dpa Picture-Alliance GmbH,
- die Beseitigung von Urheberverletzungen (Entfernung von Foto(s) aus dem Internet
- die Zahlung von Schadensersatz
- Zahlung von Dokumentationskosten
- Abmahnkosten (Anwaltshonorar für die Abmahnung)
2. Gibt es auch Gegenargumente gegen die KSP-Abmahnung?
Die gute Nachricht: In vielen uns bekannten Fällen gab es rechtliche Ansatzpunkte, sodass wir stets empfehlen nicht anstandslos die geforderte Geldsumme an KSP zu zahlen!
Je nach konkreter Situation kann es unterschiedliche Verteidigungsargumente geben. Zunächst sollte natürlich geprüft werden, ob das Abmahnschreiben den Grunde nach überhaupt an den richtigen Adressaten/Adressatin gerichtet ist (handelt es sich überhaupt um Ihre Internetseite? Haben Sie das Bild überhaupt verwendet?)
Aber auch falls Sie das in der Abmahnung vorgeworfene Bild tatsächlich verwendet haben sollten gibt es rechtliche Argumente, auf die Sie sich stützen können.
Insbesondere bei sehr hohen Zahlungsforderungen (mit vielen Schreiben fordert KSP für die dpa Picture Alliance GmbH) mehrere tausend Euro sind die geforderten Geldbeträge deshalb besonders hoch, weil über lange Zeiträume (teilweise seit 2008) hohe Zinsen auf den geforderten Schadensersatz für mehrere Jahre gefordert werden. Hier bestehen oft Ansatzpunkte sich (zumindest teilweise) auf Verjährung zu berufen.
Uns sind zudem weitere Argumente bekannt, welche der Forderung je nach Fall entgegen gebracht werden können. Gerne prüfen wir auch Ihren Fall, ob und gegebenenfalls welche rechtlichen Argumente Sie der Forderung entgegenhalten können.
3. Wie sollte ich mich bei einer KSP-Abmahnung verhalten?
Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren. Wichtig ist es, dass Sie die Fristen nicht ungenutzt verstreichen lassen, weil sonst ein kostspieliges Gerichtsverfahren droht.
Zunächst sollte Ihre persönliche Situation individuell geprüft werden, um festzustellen, ob die Vorwürfe überhaupt berechtigt sind. Sollte z. B. keine Urheberrechtsverletzung vorliegen, könnte die Abmahnung zurückgewiesen werden.
Des Weiteren kann ein spezialisierter Anwalt auch die Kosten für Sie minimieren. Gerne helfe auch ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht weiter.
Die Kanzlei Dr. Newerla hat sich schon seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen (insbesondere aus dem Bereich des Urheberrechts) spezialisiert und daher wissen wir genau, wie man richtig reagiert, um das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis für Sie zu erzielen.
4. Sind die Vorwürfe leider = an Einigung denken
Selbst wenn die in der Abmahnung gemachten Vorwürfe in Ihrem persönlichen Fall leider zutreffend sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite unter (teilweise deutlich unter) dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird.
Daher macht es wirtschaftlich keinen Sinn, anstandslos die in dem Schreiben der KSP Kanzlei geforderte Summe zu bezahlen
5. Leiten die KSP Rechtsanwälte bzw. dpa auch gerichtliche Schritte ein ?
Viele Betroffene stellen mir regelmäßig die Frage, ob man die Abmahnung nicht einfach ignorieren kann bzw. ob die KSP Kanzlei auch "ernst" macht und vor Gericht geht.
Hier kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass die KSP Kanzlei nicht nur "blufft", sondern in Einzelfällen vor Gericht geht. So wurde mir in den letzten Wochen mehrere gerichtliche Mahnbescheide von Betroffenen zur Prüfung vorgelegt.
6. Erste-Hilfe-Tipps bei KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance GmbH
Nehmen Sie keinen Kontakt zu der KSP Kanzlei auf!
- Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
- Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
- Nutzen Sie die kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder das Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla
Wenn Sie auch eine Abmahnung der KSP Kanzlei wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoß an Lichtbildern bzw. Fotos erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.
Wir helfen Ihnen gerne. Unabhängig davon, ob Sie aus Österreich oder aus Deutschland kommen, vertreten wir Sie dabei gerne zu unseren kostengünstigen Festpreisen.
7. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir melden uns innerhalb von 24 Stunden unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 (sofern Sie aus Österreich kommen denken Sie bitte an die Ländervorwahl für Deutschland, also die 0049) an oder senden Sie uns das KSP-Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de) zu.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.drnewerla.de
0471/4839988-0
Urheberrecht - Abmahnung März 2025: Schreiben bzw. E-Mail der KSP Kanzlei für dpa Picture-Alliance GmbH wegen einer Forderung erhalten?