März 2025: Schreiben bzw. E-Mail der KSP Kanzlei für dpa Picture-Alliance GmbH wegen einer Forderung erhalten?

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Auch heute (20.03.2025) haben uns zahlreiche Anfragen von Personen, die ein Schreiben der KSP Kanzlei (KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) im Auftrag der dpa bezüglich einer Geldforderung im Bereich des Urheberrechts erhalten haben. Dieser Artikel soll Betroffenen erste rechtliche Unterstützung bieten:

Das Wichtigste zuerst:

Das Forderungsschreiben / die Mahnung der KSP Kanzlei für die dpa Picture-Alliance GmbH sollten Sie unbedingt ernst nehmen! Es handelt sich hierbei nicht um Betrug oder Abzocke. In den meisten Fällen, die uns bekannt sind, waren die Abmahnungen leider im Kern berechtigt, d.h. es lagen Urheberrechtsverletzungen vor (ob dies in Ihrem Fall zutrifft, muss natürlich geprüft werden).

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht
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Die KSP Kanzlei mahnt bereits seit Jahren für die dpa Picture-Alliance GmbH ab. In den Forderungsschreiben wird der Vorwurf erhoben, dass eines oder mehrere Bilder/Fotos unerlaubt im Internet (z.B. auf der eigenen Webseite oder auf Facebook) veröffentlicht wurden.

Wir haben bereits in der jüngeren Vergangenheit des Öfteren über die Abmahnwelle der KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH berichtet:

https://www.123recht.de/ratgeber/urheberrecht-abmahnung/Februar-2025-Ist-KSP-Abmahnung-fuer-dpa-Picture-Alliance-GmbH-verjaehrt-und-ueberhaupt-per-E-Mail-zulaessig-__a160434.html

https://www.123recht.de/ratgeber/urheberrecht-abmahnung/Dezember-2024-Mahnbescheid-oder-Abmahnung-dpa-Picture-Alliance-GmbH-durch-die-KSP-Kanzlei-im-Briefkasten-__a160415.html

Auch im März 2025 erreichen uns nahezu täglich Anfragen von Betroffenen, die ein solches Forderungsschreiben entweder per Brief oder E-Mail erhalten haben.

Auch heute (20.03.2025) wurden uns gleich drei solcher Abmahnschreiben der KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH zur Prüfung vorgelegt. Die aktuellen Schreiben (alle per E-Mail versendet) datieren vom 20.03.2025 mit einer Fristsetzung zur Zahlung bis zum 4. April 2025.

1. Was verlangt die KSP Kanzlei von mir?

Im Wesentlichen fordert die KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH:

  • Die Entfernung eines oder mehrerer Bilder/Fotos aus dem Internet
  • Schadensersatz
  • Dokumentationskosten
  • Anwaltskosten für das Versenden des Forderungsschreibens

Ein typisches Beispiel für eine KSP-Abmahnung der dpa Picture-Alliance GmbH (vom 20.03.2025) könnte wie folgt aussehen (dies ist ein konkretes Beispiel aus einem Abmahnschreiben, das uns heute vorgelegt wurde, und betrifft den Vorwurf der unerlaubten Nutzung eines Fotos auf Facebook):

Für die Nutzung des besagten Fotos wurde im Forderungsschreiben von KSP Folgendes verlangt:

  • Schadensersatz: 2.000,00 €
  • Dokumentationskosten: 85,00 €
  • Zinsen: 1.738,95 €
  • Rechtsanwaltskosten (netto): 235,80 €
  • Gesamtforderung: 4.059,75 €

2. Ich habe ebenfalls ein Schreiben von der KSP Kanzlei erhalten. Was sollte ich tun?

Bewahren Sie bitte Ruhe und lassen Sie die Fristen auf keinen Fall verstreichen. Nach Ablauf der Frist müssen Sie leider mit einem kostspieligen Gerichtsverfahren rechnen.

Es ist wichtig, dass Ihr Fall von einem Fachanwalt geprüft wird, um festzustellen, ob die Vorwürfe tatsächlich gerechtfertigt sind. Sollte keine Urheberrechtsverletzung vorliegen, könnte die Abmahnung zurückgewiesen werden.

Ein spezialisierter Anwalt kann auch helfen, die Kosten für Sie zu minimieren. Als Fachanwalt für IT-Recht, gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Wir sind seit fast 17 Jahren auf die Verteidigung gegen Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts spezialisiert und haben auch regelmäßig mit der KSP Kanzlei (dpa) zu tun, sodass wir die Gegenseite gut einschätzen können.

3. Falls die Vorwürfe berechtigt sind, denken Sie an eine Einigung

Auch wenn die Vorwürfe leider zutreffend sein sollten, können wir eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen und die Angelegenheit rechtssicher abschließen.

Es ist für Sie immer vorteilhafter, sich von uns unterstützen zu lassen, anstatt freiwillig den geforderten Betrag zu zahlen, da wir die Gegenforderung erfahrungsgemäß auf Basis einer individuellen Argumentation erheblich reduzieren können. So haben Sie zusammen mit unserem Festpreis für die anwaltliche Unterstützung oft eine Ersparnis.

4. Erste Hilfe bei einer KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance GmbH

  • Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur KSP Kanzlei auf
  • Zahlen Sie nicht voreilig die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch oder die kostenlose schriftliche Ersteinschätzung bei der Kanzlei Dr. Newerla

Wenn auch Sie ein Schreiben der KSP Kanzlei wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes erhalten haben, können Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei Dr. Newerla aufnehmen.
Wir helfen Ihnen gerne bundesweit weiter. Unsere Unterstützung bieten wir zu kostengünstigen Festpreisen an.

5. Kommt es nach einer Abmahnung auch zu einer Klage durch die KSP Kanzlei?

Eine häufige Frage von Betroffenen lautet, ob die KSP Kanzlei in solchen Fällen vor Gericht geht. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass dies in Einzelfällen auch vorkommt.

Kürzlich wurde mir beispielsweise eine Verfügung des Amtsgerichts München zusammen mit einer Klageschrift der KSP Kanzlei vorgelegt. Die Frage des Amtsgerichts lautete, ob der Betroffene sich gegen die Klage verteidigen möchte.

In den letzten Wochen wurde mir von mehreren Betroffenen ebenfalls ein gerichtlicher Mahnbescheid vorgelegt.

Wenn also eine Urheberrechtsverletzung vorliegt (was natürlich in jedem Einzelfall geprüft werden muss), ist es ratsam, an eine außergerichtliche Einigung zu denken, da bei einem Gerichtsverfahren weitere hohe Kosten entstehen können.

6. Nutzen Sie die kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder das kostenlose Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla

Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu, und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.


Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie das KSP-Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail an info@drnewerla.de.

Wir vertreten Sie gerne bundesweit zu fairen Festpreisen!

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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