Neue Abmahnung der Kanzlei Munderloh im Auftrag der RGF Productions Limited - Wieder wegen Pornofilmen

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Ungewöhnlich viele Abmahnungen nach Pfingsten

Zuletzt wurden ungewöhnlich viele Abmahnungen der Kanzlei Munderloh im Auftrag der RGF Productions Limited in unserer Kanzlei zur Prüfung vorgelegt. In allen Abmahnungen ging es um pornographische Filmwerke wie z.B. „Private Teens mit Stiefel-Fetisch", „Fetisch-Fantasien junger Frauen" oder „Domina im Fetisch-Fieber". In allen Fällen fordert Rechtsanwalt Rainer Munderloh den abgemahnten Anschlussinhaber auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 780,- EUR beglichen werden.

Meiner Einschätzung bieten gerade Abmahnungen wegen Filmwerken aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung regelmäßig zahlreiche Angriffspunkte, die selbst dann greifen dürften, wenn tatsächlich eine Verantwortlichkeit für den behaupteten Rechtsverstoß in Betracht kommt. Aus diesem Grund sollten Abgemahnte davon absehen, die originale Unterlassungserklärung unverändert zu übernehmen oder den Forderungsbetrag ohne weitere Überprüfung zu bezahlen.

Richtigerweise sollte auf die Abmahnung mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagiert, die Zahlungsansprüche zurückgewiesen werden. Unter Umständen lässt sich in derartigen Fällen sogar darüber nachdenken, auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung insgesamt zu verzichten, was jedoch nur in wenigen Fällen wegen des dann bestehenden Kostenrisikos in Betracht gezogen werden sollte.

Hauptbestandteil der Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch. Dieser wird regelmäßig mit einem hohen Gegenstandswert bemessen. 10.000 EUR oder mehr sind hier nicht ungewöhnlich. Wird der Unterlassungsanspruch daher nicht erfüllt und reicht die abmahnende Seite beispielsweise Unterlassungsklage ein, so drohen hier Kostenrisiken in beträchtlicher Höhe.  So belaufen sich etwa die Prozesskosten in der 1. Instanz in einem solchen Fall auf ca. 3.527,30 EUR.

Bei derartigen Kostenrisiken wird ersichtlich, weshalb ein unüberlegtes Vorgehen nach Erhalt der Abmahnung vermieden werden sollte.

Aus diesem Grund sollte in Abmahnangelegenheiten anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.

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