Neue Abmahnung für den Film "Die Frau in Schwarz" im Umlauf
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Tele München, Waldorf, Frau in Schwarz, FristWaldorf Frommer mahnt für Tele München wegen illegalem Download ab
Die Kanzlei Waldorf Frommer behauptet, das og. Werk sei über den Anschluss des Adressaten in einem bestimmten Netzwerk zu einer angegebenen Zeit zum Download angeboten worden.
Beachten Sie die beigefügten Fristen
Es werden Zahlungsansprüche dargestellt. Letztendlich wird unter Fristsetzung eine Pauschalzahlung von 956,00 € angeboten.
Dem Schreiben ist das Muster einer Unterlassungserklärung beigefügt. Für den Eingang einer Unterlassungserklärung wird ebenfalls eine Frist gesetzt.
Der Zahlungsbetrag als auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung werden zusammen als Vergleichsangebot unterbreitet.
Vorsicht vor der beigefügten Unterlassungserklärung
Die beigefügte Unterlassungserklärung darf nicht einfach unreflektiert und ungeprüft unterzeichnet und zurückgesandt werden.
Die Frage, ob und inwieweit ein Unterlassungsanspruch besteht, muss zunächst konkret geprüft werden. Auch wenn ein solcher besteht, kann die Unterlassungserklärung i.d.R. modifiziert werden (sog. modifizierte Unterlassungserklärung). Nur so kann eine konkretes Schuldanerkenntnis vermieden werden.
Wie Sie richtig auf einer derartige Abmahnung reagieren, können Sie meinem Ratgeber "Filesharing-Abmahnung: Was tun?", entnehmen.