Neue Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian: "Kontor Top Of The Clubs Vol. 62"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Unterlassungserklärung, Kontor, Clubs 62
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Weitere Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen Filesharing von Musik-Sampler

1. Wer mahnt ab?

Abgemahnt wird von dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Heute geht es um eine Abmahnung im Namen der DigiRights Administration GmbH für verschiedene Musikstücke aus dem Sampler "Kontor Top Of The Clubs Vol. 62". Rechtsanwalt Daniel Sebastian hat in der Vergangenheit bereits vielfach in Bezug auf frühere Versionen des Samplers „Kontor Top of The Clubs“ abgemahnt.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Zum einen werden mit der Abmahnung Unterlassungsansprüche und zum anderen Schadensersatzansprüchen wegen behaupteten Urheberrechtsverletzungen eingefordert.

2. Was verlangen die Abmahner?

Zunächst wird der Empfänger eines solchen Abmahnschreibens regelmäßig aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu 2400.- € im Einzelfall zu bezahlen. Die Höhe des geforderten Betrages hängt unter an auch von der Anzahl der heruntergeladenen Lieder ab (also wenn nicht der gesamte Sampler heruntergeladen wurde).

3. Wie sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren.

Wichtig: Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht den geforderten Pauschalbetrag!

4. Fristen beachten!

Zunächst müsste geprüft werden, ob in Ihrem Fall überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Ist dieses nämlich nicht der Fall, so bräuchten Sie theoretisch nicht zu reagieren.

Sollte das Prüfungsergebnis in Ihrem Fall allerdings sein, dass ein Urheberrechtsverstoß vorliegt (oder zumindest nicht vollständig ausgeschlossen werden kann), wäre innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung hat den Vorteil, dass Sie die Risiken eines teuren und aufwändigen Gerichtsverfahrens ausschließen oder zumindest erheblich reduzieren können. Die Kanzlei Dr. Newerla ist Ihnen hierbei gerne behilflich. Wir kennen die Abmahner genau und wissen daher, wie zu reagieren ist.

5. Erste-Hilfe bei Abmahnungen

1. Kontakt zur Rechtsanwalt Daniel Sebastian vermeiden!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung nicht beachten!

3. Fristen einhalten!

4. Keine Zahlung leisten!

5. Vor Fristablauf anwaltlichen Rat einholen!

Haben auch Sie ein Abmahnschreiben wegen Filesharing an einem Lied oder mehrerer Lieder aus dem Sampler „Kontor Top Of The Clubs Vol. 62“ von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten? Gerne helfe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet weiter.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Wir vertreten Sie gerne bundesweit.

Kontaktieren Sie uns doch einfach völlig unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch mit einem auf Abmahnungsabwehr spezialisieren Rechtsanwalt und schildern Sie mir in Ruhe Ihren Fall. Gerne können Sie uns das Abmahnschreiben auch vorab per E-Mail zuschicken (info@drnewerla.de).

Fragen Sie gerne nach unseren günstigen Pauschalangeboten für die Abmahnungsverteidigung.

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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