Neue Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharing des Films "Hangover 3"

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Kanzlei geht für Warner Bros. gegen illegale Verbreitung in Tauschbörsen vor und fordert 1028 EUR vom Abgemahnten

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH reichlich Abmahnungen, die den US-amerikanischen Spielfilm "Hangover 3" betreffen.

Den Empfängern dieser Abmahnschreiben wird vorgeworfen, den in diesem Jahr erschienenen Film von Todd Philips aus dem Internet illegal heruntergeladen und Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Kurzfristig begehrt werden neben der Abgabe einer vorgefertigten strafbewährten Unterlassungserklärung auch, im Rahmen eines Vergleichs, die Zahlung einer pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 1028 €.

Richtiges reagieren nach dem Erhalt der Abmahnung ist jetzt wichtig:

Frist beachten!

Die Abmahnung nicht ignorieren!

Keine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben!

Keine Zahlung ohne Absprache vornehmen!

Nicht die gegnerische Kanzlei anrufen!

Anwaltlichen Rat einholen!

Für ein kostenloses Erstgespräch:

Übermitteln Sie uns zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. 

Unser Ziel: Nichts oder Weniger an die Abmahnkanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.

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