Neue Abmahnungen von Waldorf Frommer und Fareds für Constantin Film bzw. Malibu LLC

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Wegen Filesharing soll Unterlassungserklärung abgegeben werden

Uns liegen mehrere Abmahnungen von der

und

  • der RAe FAREDS für Malibu Media LLC wegen u.a. „Naughty and Nice"

vor.

Diese beiden Kanzleien schicken wieder vermehrt Abmahnungen an eine Vielzahl von Internetnutzern, welche sich angeblich Filme und/oder Musik "illegal" beschafft haben sollen.

Wenn dies auch bei ihnen der Fall ist, sollten Sie zunächst ruhig bleiben und die Abmahnung nicht einfach ignorieren, weil dies z.B. durch einen möglichen Gerichtsprozess zu einem sehr teuren Ende führen kann.

Sowohl die Kanzlei Waldorf Frommer als auch die Kanzlei FAREDS fordern neben Unterlassung pauschale Abgeltungsbeträge 956 € bzw. 600 € für Anwaltskosten, Schadensersatz und Ermittlungskosten.

Die Abmahnkanzlei behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. Der Name des Anschlussinhabers soll über einen sog. Hashcode ermittelt worden sein.

Um auf den Abgemahnten weiter Druck aufzubauen, wird die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung kurz bemessen.

Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. Es werden hohe fünfstellige Streitwerte genannt, um den Abgemahnten einzuschüchtern und zu übereilten Handlungen zu bewegen. Die genannten Streitwerte sind deutlich übersetzt.

Aus aktuellem Anlass: Wir werden derzeit immer wieder gefragt, ob das nicht alles „Abzocke" sei, weil doch sowieso nie geklagt werden würde. Das können wir nicht bestätigen. Es wird durchaus geklagt. Gerade Abgemahnte, die auf die Schreiben gar nicht reagiert haben, insbesondere keine Unterlassungserklärung abgegeben haben, laufen Gefahr, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden.

Die meisten Betroffenen fragen sich, warum Sie dieses Schreiben erhalten haben, und wie nunmehr die richtige Reaktion aussehen könnte:

Aus aktuellem Anlass möchten wir erst einmal auch auf folgendes hinweisen:

Die abmahnende Kanzlei verklagt derzeit im großen Ziel Abgemahnte, welche nicht angemessen auf Abmahnungen oder gar nicht reagiert haben.

Es ist daher wichtig, sofern sie eine Abmahnung erhalten haben, sich Hilfe zu holen und richtig zu handeln, um derartigen Szenarien aus dem Weg zu gehen!

Wichtig ist zunächst:

  • Unbedingt Fristen einhalten und keine Eigeninitiative starten.
  • Niemals den Abmahner selbst kontaktieren!
  • Die Wissens- und Machtverhältnisse zwischen Anwälten, und Endverbrauchern sind zu ungleich verteilt.
  • Nutzen Sie spezialisierte Kanzleien, wie die unsere, die sich ebenfalls ausschließlich mit dieser Materie befassen.
  • Vorsicht vor Halbwahrheiten, Tipps und Vorlagen aus Internetforen. Dies kann erfahrungsgemäß ein teures Nachspiel haben. Anwaltliche Hilfe ist gerade im Urheberrecht angezeigt.
  • Soweit sie nachweislich selbst die angebliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, sondern jemand Drittes, ist der geforderte Schadenersatz ggf. nicht zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist jedoch fachmännische Hilfe und v.a. gute Argumentation erforderlich!
Wie Sie richtig auf eine derartige Abmahnung reagieren, können Sie gerne in meinem Artikel "Filesharing-Abmahnung: Was tun?", nachlesen.

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