Nimrod-Abmahnung für "Port Royale 4" im Umlauf – Wir helfen Ihnen!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Port, Royale, Nimrod, Unterlassungserklärung, BremerhavenDie Abmahnwelle rollt wieder
Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte hat sie kontaktiert? Mit dem Schreiben wird eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Internet ausgesprochen. Innerhalb einer äußerst kurz bemessenen Frist wird von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Betrag von 850,00 Euro eingefordert.
Wer ist die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte


seit 2008
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Die Anwälte von Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff Kupferberg GbR aus Berlin sprechen seit Jahren urheberrechtliche Abmahnungen für große PC-Spiele-Hersteller. Illegale Down- und Uploads (sog. FileSharing) von PC-Spielen werden juristisch mit Abmahnungen, Mahnbescheiden und Klagen nachverfolgt.
Vorwurf in der NIMROD-Abmahnung
Der abgemahnte Internet-Anschlussinhaber soll persönlich das PC-Spiel Port Royale 4 kostenlos im Internet geteilt haben (Filesharing). Die angebliche Verbreitung soll unterbunden werden. Deshalb fordert die Kanzlei:
Forderungen in der Nimrod-Abmahnung
- Die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Schadenersatzforderung für Kalypso
- Sowie 347,60 € anwaltliche Gebühren für Nimrod
Filesharing
Filesharing bedeutet das Verbreiten von Daten. Dafür wird auf Filesharing-Software zurückgegriffen. Dies sind bekannte Programme wie BitTorrent, Vuze, eMule etc..
Die Nutzer solcher Programme können untereinander direkt Dateien mit Musik, Spielen oder Fotos tauschen. Dabei befinden sich die Dateien auf den Computern der anbietenden Nutzer.
Vorliegend handelt es sich um den Vorwurf, Teile des Spiels „Port Royale 4“ auf illegale Weise herunter- und zugleich für Andere hochgeladen zu haben. Insofern seien die Dateien angeblich vervielfältigt und weiteren Usern öffentlich zugänglich gemacht worden, §§16, 19a Urhebergesetz.
Erste-Hilfe Tipps bei Abmahnungen von Nimrod
- Ruhe bewahren!
- NIMROD nicht selbst kontaktieren
- Nichts zahlen & nichts unterschreiben
- Kostenlose Erstberatung mit unserem Fachanwalt für Urheberrecht nutzen
Kostenlose Erstberatung mit Profi nutzen
Besprechen Sie in Ihren Fall mit einem erfahrenen Anwalt für Nimrod-Abmahnungen. Dr. Newerla ist Fachanwalt für Urheberrecht und befasst sich seit Jahren mit Abmahnungen von der Kanzlei Nimrod.
Finanzielles Risiko: strafbewehrte Unterlassungserklärung
Durch Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird Ihnen ein lebenslanger Vertrag aufgezwungen, der zukünftige Schadenersatzforderungen der Abmahner erheblich erleichtert.
Die angemessene Geldstrafe wird zudem von der Kalypso festgesetzt. Solche Vertragsstrafen belaufen sich regelmäßig auf Beträge von 2.500 € bis 5.000 €. Deswegen sollten sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben. Es bietet sich daher an, die Erklärung durch juristischen Beistand prüfen und eventuell modifizieren zu lassen.
Die Abmahnungen sind kein Fake. Sie sollten im Rahmen der gesetzten Frist aktiv werden. Der Internet-Anschlussinhaber ist nicht automatisch der Haftung. Vielmehr kann er sich mit entsprechenden Argumenten entlasten und die Forderung der Kanzlei Nimrod zurückweisen. Das gelingt mit einer sauberen und professionellen juristischen Argumentation. Lassen Sie sich von Dr. Newerla hierbei individuell unterstützen.
Wir kennen den Abmahner und wissen genau, wie man für Sie das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis erzielen kann.
Melden Sie sich bei der Kanzlei Dr. Newerla
Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/48399880). Senden Sie uns gerne zur Prüfung Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) oder per Fax (0471 4839988-9) zu. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und klären Sie kostenlos über die Erfolgsaussichten der Verteidigung sowie unsere Kosten auf.
Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zu fairen Festpreisen an.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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