November 2025: KSP-Schreiben / Mahnung für dpa Picture-Alliance erhalten? So gehen Sie richtig vor:
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Schreiben, KSP, dpa, KlageEnde November 2025 (Stand 29.11.2025) melden sich weiterhin zahlreiche Betroffene, die ein Schreiben oder eine Mahnung von der Kanzlei KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten haben.
Die Post oder E-Mails beziehen sich meist auf angebliche Urheberrechtsverletzungen bei der Nutzung von Fotos oder Bildern – vor allem auf Facebook, teilweise auch auf Websites.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:

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- Wie Sie auf KSP-Abmahnungen oder Schreiben richtig reagieren
- Welche typischen Forderungen gestellt werden
- Welche rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten bestehen
- Wie Sie zukünftige Abmahnungen vermeiden können
Wir haben bereits des Öfteren hier auf 123Recht.de über die Abmahnwelle von KSP/dpa berichtet:
- Hintergrund: KSP-Abmahnungen im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH
Die KSP Kanzlei (Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) tritt im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH auf. In den Schreiben wird häufig geltend gemacht, dass Fotos oder Bildmaterial ohne entsprechende Lizenz auf Webseiten, Social-Media-Kanälen (z. B. Facebook) oder Blogs verwendet wurden.
Wichtig: Eine Abmahnung der KSP Kanzlei ist kein Betrug, sondern ein rechtlich ernstzunehmendes Schreiben. Das Ignorieren kann zu gerichtlichen Verfahren mit hohen Kosten führen.
Unsere Kanzlei Dr. Newerla betreut seit über 17 Jahren Mandanten aus unterschiedlichsten Branchen – von Arztpraxen, Reisebüros und Steuerkanzleien bis zu Sportvereinen und gemeinnützigen Organisationen – bei der Abwehr solcher Abmahnungen.
- Typische Forderungen in KSP-Abmahnungen
Ein Standardbrief von KSP für die dpa Picture-Alliance GmbH enthält meist:
- Aufforderung zur unverzüglichen Entfernung der Bilder aus dem Internet
- Schadensersatzforderungen
- Kosten für Dokumentation
- Anwaltskosten (Abmahngebühren)
Beispiel einer aktuellen Forderung:
Position
Betrag (EUR)
Schadensersatz
2.000,00
Dokumentation
85,00
Zinsen
2.031,57
Anwaltshonorar
228,80
Auslagenpauschale
20,00
Gesamt
4.365,37
- Mögliche Verteidigungsstrategien gegen KSP-Abmahnungen
Es ist nicht automatisch erforderlich, die geforderten Beträge zu zahlen. Mögliche Verteidigungsansätze sind:
- Falscher Adressat: Wurde das Foto wirklich von Ihrer Seite genutzt?
- Verjährung: Schadensersatzansprüche können nach BGH bis zu 10 Jahre verjähren, beginnen aber erst ab Kenntnisnahme durch den Rechteinhaber.
- Bereits gelöscht: War das Bild vor Abmahnschreiben entfernt?
- Urheberrechtliche Ausnahmen: Journalistische Nutzung, wissenschaftliche Zitate oder Parodien können in bestimmten Fällen legal sein.
- Lizenzrechte: Liegt eine gültige Lizenz oder Freigabe vor?
- Unverhältnismäßige Forderungen: Ist die Höhe plausibel?
- Schaden korrekt berechnet? Ist die Berechnung nachvollziehbar?
- Zahlungsberechtigung: Ist die dpa Picture-Alliance GmbH in diesem Fall zur Geltendmachung befugt?
Unsere Kanzlei prüft kostenfrei, welche Argumente in Ihrem individuellen Fall greifen.
Kontakt: info@drnewerla.de
- Sofortmaßnahmen bei Erhalt einer KSP-Abmahnung
- Ruhe bewahren: Keine vorschnellen Handlungen
- Fristen beachten: Versäumte Fristen können zu gerichtlichen Verfahren führen
- Keine direkten Verhandlungen: Nicht selbst mit KSP Kontakt aufnehmen
- Nicht sofort zahlen: Abmahnung anwaltlich prüfen lassen
- Rechtliche Vertretung und Abwehrstrategie
Ein erfahrener Anwalt für Urheber- und Medienrecht kann:
- Überprüfen, ob die Vorwürfe berechtigt sind
- Kosten minimieren
- Eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung aushandeln
- Das Verfahren rechtssicher beenden
Tipp: Frühzeitige anwaltliche Beratung kann hohe Zahlungen vermeiden und gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern.
- Prävention: So vermeiden Sie KSP-Abmahnungen
- Nur eigene oder lizenziert nutzbare Bilder verwenden
- Lizenzbedingungen genau prüfen
- Social-Media-Content vorsichtig einsetzen
- Technische Hilfsmittel nutzen: CMS mit Lizenzverwaltung oder Monitoring-Tools
- Ausnahmen im Urheberrecht
In bestimmten Fällen ist die Nutzung von dpa-Bildern auch ohne Lizenz möglich:
- Journalistische Nutzung (§ 50 UrhG): Berichterstattung über aktuelle Ereignisse
- Memes / Parodien (§ 51a UrhG): Satirische oder humorvolle Nutzung
- Wissenschaftliche Zitate (§ 51 UrhG): Forschung, Analyse oder Kritik mit Quellenangabe
- Gerichtliche Schritte
KSP schreckt nicht vor gerichtlichen Verfahren zurück:
- Ignorierte Abmahnungen → Mahnverfahren → mögliche Klage
- Gerichtliche Mahnbescheide werden r auch bei vergleichsweise kleinen Forderungen zugestellt
Fazit: Abmahnungen sollten niemals unbeachtet bleiben.
- Erste-Hilfe-Tipps gegen KSP/dpa-Schreiben
- Fristen einhalten
- Abmahnung anwaltlich prüfen lassen
- Kostenfreie schriftliche Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen
info@drnewerla.de
- Kostenfreie Ersteinschätzung
Senden Sie Ihr KSP-Abmahnschreiben per E-Mail an info@drnewerla.de
und erhalten Sie eine unverbindliche, kostenlose schriftliche Ersteinschätzung. Alternativ können Sie ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 vereinbaren. Bitte senden Sie das Schreiben vorab, damit wir optimal auf Ihren Fall eingehen können.
Wir vertreten Sie bundesweit kompetent und zum fairen Festpreis.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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