November 2025: Post von der SoundGuardian GmbH erhalten? Hinweise zu TikTok- und Instagram-Musiknutzungen
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Sound, Guardian, Abmahnung, Post, SchreibenEnde November 2025 (Stand 29.11.2025) erreichen uns erneut zahlreiche Anfragen von Mandanten, die überraschende Post der SoundGuardian GmbH erhalten haben.
Die Schreiben betreffen die angeblich unrechtmäßige Nutzung von Musikstücken wie „Fire" (Scooter), „Popcorn (Rework)" (Mike Candys & Jack Holiday), „Light", „Run Away", „Never Let Me Down" und weiteren Dance-Tracks auf TikTok oder Instagram.
Oftmals bieten die Briefe eine Nachlizenzierung an. Viele Empfänger sind unsicher, da die Post auf den ersten Blick wie eine klassische Abmahnung wirkt, in der Praxis jedoch häufig einer Berechtigungsanfrage ähnelt. Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick, wie Sie angemessen reagieren können.

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- Aktuelle Entwicklungen: SoundGuardian-Post im Umlauf
Seit einigen Wochen nimmt die Anzahl der Postschreiben von SoundGuardian zu, die sich gezielt an Nutzer sozialer Netzwerke richten. Allein in den letzten Tagen wurden uns 8 aktuelle Briefe zur Prüfung vorgelegt.
Inhaltlich behauptet die SoundGuardian GmbH, exklusive Rechte an bestimmten Tonaufnahmen zu besitzen, und wirft den Empfängern vor, diese Musik ohne Genehmigung auf TikTok oder Instagram veröffentlicht zu haben. Die Briefe datieren häufig auf den 14. November 2025 und enthalten Fristen bis zum 5. Dezember 2025.
- Welche Vorwürfe werden erhoben?
Kernpunkt der SoundGuardian-Schreiben:
SoundGuardian sieht sich als Rechteinhaber bestimmter Musikstücke und geht davon aus, dass die Nutzung lizenzpflichtig war.
Darüber hinaus unterstellt SoundGuardian oft eine gewerbliche Nutzung – was rechtlich relevant sein kann. Bei rein privater Nutzung greifen häufig die Plattform-Lizenzen von TikTok oder Instagram. Ob ein kommerzieller Zusammenhang besteht, sollte immer individuell juristisch geprüft werden. Wir helfen Ihnen dabei.
- Forderungen im SoundGuardian-Schreiben
In einem aktuellen Fall vom 19.11.2025 verlangte SoundGuardian eine Summe von 14.300 € zzgl. 7 % Umsatzsteuer für sieben Musiknutzungen (u.a. „Pump it Up", „Ab geht die Post", „Wonderful Life") in diversen TikTok- und Instagram-Videos.
Wichtig: Zahlen Sie keinesfalls voreilig, bevor die Forderung fachlich geprüft wurde.
- So reagieren Sie richtig auf SoundGuardian-Post
a) Ernst nehmen und Fristen beachten
Auch wenn noch nicht klar ist, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, sollten Sie die Post ernst nehmen. Ein Ignorieren kann ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen, das teuer wird.
b) Kein direkter Kontakt
Vermeiden Sie eigenständige Erklärungen gegenüber SoundGuardian. Unbedachte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden.
c) Keine vorschnellen Zahlungen
Viele der geforderten Summen erscheinen überhöht oder sind juristisch angreifbar. Eine anwaltliche Prüfung zeigt, welche Positionen möglicherweise unberechtigt sind.
Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an, um Ihre Situation individuell zu bewerten.
5. Berechtigter Vorwurf? Vergleichslösungen nutzenSelbst wenn die Nutzung tatsächlich lizenzpflichtig war, bedeutet dies nicht, dass Sie die volle Summe zahlen müssen. In der Praxis lassen sich häufig wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche schließen, sodass die Forderung deutlich reduziert werden kann. Wir unterstützen Sie dabei, eine faire Lösung zu erzielen.
- Kostenfreie Prüfung Ihrer SoundGuardian-Post
Senden Sie uns Ihr Schreiben oder Ihre Post von SoundGuardian zu, und wir prüfen dies kostenfrei und unverbindlich. Sie können wählen zwischen:
- Kostenloser schriftlicher Ersteinschätzung
- Kostenfreiem telefonischem Erstgespräch
Kontakt:
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Wir vertreten bundesweit, kompetent und zu einem fairen Festpreis – für maximale Rechtssicherheit bei SoundGuardian-Schreiben.
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
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