Nun also doch: Immer mehr TV Serien Gegenstand von Abmahnungen

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Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH offenbar massenhaft Abmahnschreiben

Nun ist also auch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München beauftragt, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von verschiedenen TV Serien auszusprechen. Ausgehend von den zahlreichen Mandatsanfragen an unsere Kanzlei aus den letzten Tagen, beziehen sich die Abmahnungen vor allem auf einzelne Episoden der Serien:

  • How I Met Your Mother
  • Homeland
  • Modern Family
  • New Girl
  • Sons of Anarchy

Ausgesprochen werden die Abmahnungen im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH.

Wie üblich sind auch diese Abmahnungen mit der Aufforderung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem sollen Abgemahnte wie üblich einen bestimmten Forderungsbetrag ausgleichen.

Aus den vorgelegten Abmahnungen lässt sich darauf schließen, dass die Kanzlei Waldorf Frommer (bei Einzel-Episoden-Abmahnungen) einen Gegenstandswert in Höhe von 5.000,- EUR zu Grunde legt. Hieraus wird eine 1,0- Gebühr gem. Nr. 2300 VV RVG gefordert, was einem Betrag in Höhe von 321,- EUR entspricht. Der geltend gemachte Schadenersatz liegt bei 150,- EUR. Insgesamt beläuft sich der Betrag, der durch die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zu zahlen sein soll, auf 471,- EUR. Dies bezieht sich wohlgemerkt auf eine einzelne Folge der genannten Serien.

Handelt es sich um mehrere Episoden einer Serie, so werden die Beträge entsprechend nach oben angepasst. Beispielsweise liegen uns auch Abmahnungen vor, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch bei TV Serien den üblichen Standardbetrag in Höhe von 956,- EUR für die eigene Mandantschaft beansprucht. Üblicherweise sind dann mindestens vier Folgen der genannten TV Serien betroffen.

Das Abmahnen wegen TV-Serien ist neu, aber nicht zwangsläufig unberechtigt

Bislang war die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor allem dafür bekannt, im Namen verschiedene Rechteinhaber Abmahnungen für komplette Musikalben oder Filmwerke auszusprechen. Dass nun auch Abmahnungen bezogen auf Fernsehserien erfolgen, ist für die allermeisten Betroffenen mit einiger Überraschung sowie großem Schrecken verbunden.

Aus zahlreichen Beratungen wurde insoweit offenkundig, dass die Betroffenen fälschlicherweise davon ausgegangen waren, der Tausch von solchen Werken, die eben noch im TV gelaufen waren, sei in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Dass das so nicht richtig ist, zeigt die Flut an Abmahnungen, die dieser Tage versandt wird. Häufig aber fühlten sich die Betroffenen auch schlicht und einfach auf der sicheren Seite, weil lange Zeit für die genannten Serien keinerlei Abmahntätigkeit bekannt war.

Beide Argumente sind in rechtlicher Hinsicht hingegen unbeachtlich.

Abgemahnte sollten die Unterlassungserklärung modifizieren und die Kosten aufschlüsseln lassen

Vielmehr sind auch bei diesen neuen Abmahnungen, wie üblich, eine strikte Trennung der erhobenen Ansprüche vorzunehmen. Grundsätzlich wird es ratsam sein, allein aus Gründen der Kostenvermeidung, den Unterlassungsanspruch der Gegenseite in abgeänderter Form zu erfüllen. Keinesfalls sollte die vorgelegte Unterlassungserklärung verwendet werden, da der abgemahnte Anschlussinhaber hiermit unter Umständen seine Verantwortlichkeit für den vorgeworfenen Rechtsverstoß einräumt.

Soweit es um die erhobenen Zahlungsansprüche geht, ist zu differenzieren, ob der jeweils betroffene Anschlussinhaber tatsächlich für die Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann. Falls ja, in welchem Umfang. Auf den ersten Blick erscheinen die erhobenen Schadensersatzforderungen deutlich gemäßigter, als es in vielen vergleichbaren Abmahnangelegenheiten der Fall ist. Allerdings, im Hinblick auf die offensichtliche Vielzahl an Abmahnungen, die in den letzten Tagen ausgesprochen wurden, scheinen nach wie vor die Rechtsanwaltskosten zu hoch bemessen.

Unserer Einschätzung nach ist damit zu rechnen, dass zukünftig zahlreiche weitere Abmahnungen wegen der genannten Serien ausgesprochen werden. Allein dies könnte Grund genug sein, auch vorbeugend tätig zu werden und so der eigenen Abmahnung oder einer Folgeabmahnung zuvorzukommen.

Betroffene sollten grundsätzlich nicht selbst aktiv werden, da es sich bei der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte um eine hoch spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich des Urheberrechts handelt. Ohne juristische Vorkenntnisse ist die eigene Verteidigung gegen die erhobenen Ansprüche schlicht als fahrlässig zu bezeichnen. Auch soweit dies mit eigenen Kosten verbunden ist, sollte stets fachkundiger Rat durch einen Anwalt eingeholt werden. Zumindest aber sollten sich Betroffene im Rahmen der oft angebotenen Ersteinschätzungen einen Überblick über die Kosten und Risiken in Abmahnangelegenheiten verschaffen.

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