Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen - Abmahnung von Waldorf Frommer

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Münchner Kanzlei mahnt aktuelles Filesharing von Kinofilm mit € 815,00 ab

Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer derzeit wegen Filesharing des Films „Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen“ ab. Betroffene werden aufgefordert eine strafbefreiende Unterlassungserklärung abzugeben, sowie € 600 Schadensersatz und € 215 anfallende Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen.

Ist die „Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen“-Abmahnung eine Abzocke?

„Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen“  ist ein US-amerikanischer Action- und Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2013, in dem Percy, der Sohn Poseidons und selbst ein Halbgott, spannende Abenteuer erlebt. In einem Wettlauf gegen die Zeit müssen er und seine Freunde zur Rettung des Halbgott-Camps das Goldene Vlies zurückerobern. Zweifellos wurde „Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen“ vom Anschluss des Abgemahnten auf einer Tauschbörserechtswidrig zum Upload angeboten. Dies hat eine für Waldorf Frommer arbeitendes Rechercheunternehmen ermittelt. Folglich handelt es sich bei dem Schreiben nicht um Abzocke. Sie sollten es nicht leichtfertig abtun.

Muss ich nun die € 815 bezahlen und eine Unterlassungserklärung bei Waldorf Frommer abgeben?

Nein, tun Sie das auf keinen Fall. Selbst wenn die Abmahnung zu Recht erfolgt ist, empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung des Falles. Die von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderte Unterlassungserklärung könnte zu weit gefasst sein. Jede Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis, dass den Abgebenden lebenslang bindet. Rechtlich wird durch die Unterschrift eine Schuld begründet. Im Klartext bedeutet das: Durch eine ungeprüfte Abgabe können Sie für weitere Schäden haften und das sogar dann, wenn diese nicht zweifelsfrei von Ihnen verursacht wurden. Bei „wiederholter“ Urheberrechtsverletzung sind Strafen in Höhe von bis zu € 5000 zu erwarten.

Haftet der Anschlussinhaber bei Filesharing immer? Nein!

Verantwortlich sind aber generell nur der Täter oder Störer. Wenn Dritte wie Ehepartner, Mitbewohner oder Gäste den Anschluss ebenfalls nutzen, kann die Tätervermutung entfallen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Anschlussinhaber sich zu dem Zeitpunkt als der Upload erfolgte nicht zuhause aufhielt. Hat er den anderen Nutzern zuvor illegales Filesharing verboten, entfällt sogar eine Störerhaftung. Die entscheidende Frage, der wir nachgehen müssen lautet folglich: wer hat den Film angeboten?

Was mache ich nun gegen die „Percy Jackson: Im Bann des Zyklopen“-Abmahnung?

Bewahren Sie Ruhe, aber reagieren Sie zügig. In Ihrem eigenen Interesse sollte Sie davon absehen die Angelegenheit alleine zu regeln. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Vertrauen Sie ihren Fall stattdessen einem Anwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts an. Kollegen, die mit der Materie nicht vertraut sind, beraten Mandanten oft falsch. Insbesondere der häufige Rat zur Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bei Befolgung folgenschwer für Sie werden - ein Leben lang.

Die Anwaltskanzlei Hechler ist eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Angelegenheiten. In einem kostenfreien Erstgespräch klären wir zunächst die Sach- und Rechtslage. Dabei bieten wir Ihnen:

  • Erfahrung aus über 17.000 Abmahnfällen
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und das alles zu einem fairen Pauschalpreis. Gemeinsam finden wir die - für Ihren Fall - optimale Lösung.

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