Pornofilm im Filesharing: Abmahnung erhalten?

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Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller

Die Mühlheimer Firma BB Video GmbH berühmt sich der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk  "Perverse Frauen - Perverser Sex". In ihrem Auftrag mahnen derzeit die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller  die unerlaubte Verbreitung dieses Films über das "Netzwerk Bit Torrent" ab.

Den Empfängern der Abmahnung wird vorgeworfen, den Film über ihren Internetanschluss öffentlich im Wege des Filesharing zum Download angeboten zu haben und damit die Rechte der BB Video GmbH verletzt zu haben. Die Abmahnung listet die verwendete IP-Adresse, den Tatzeitpunkt (Datum und Uhrzeit), den Dateinamen und den Infohash-Wert auf. 

Andreas Schwartmann
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Es wird sodann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz verlangt. Die Unterlassungserklärung enthält die Verpflichtung, den betroffenen Film künftig nicht mehr weiterzuverbreiten, andernfalls eine im Ermessen der BB Video GmbH stehende angemessene Vertragsstrafe zu zahlen sei. Der geforderte pauschale Schadensersatz beläuft sich auf 850 EUR und soll als Vergleichsangebot verstanden werden. Er soll sämtliche Kostenerstattungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche abgelten.

Betroffene sollten die Unterlassungserklärung nicht unbedacht unterschreiben. Wie bei jeder Abmahnung gilt auch hier die goldene Regel: Nicht in Panik verfallen. Die Abmahnung sollte einem fachkundigen Anwalt zur Prüfung vorgelegt werden und die Unterlassungserklärung nur abgeändert unterzeichnet werden. Der geforderte Schadensersatz kann in der Regel durch geschickte Verhandlungen auch reduziert werden. Wichtig ist allerdings, die gesetzten Fristen einzuhalten, denn sonst droht eine teure gerichtliche einstweilige Verfügung. Diese Kosten gilt es auf jeden Fall zu vermeiden, so dass eine kurzfristige anwaltliche Beratung unbedingt zu empfehlen ist.

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