RA Rainer Munderloh versendet für die RGF Productions Ltd. Abmahnung wg. diverser Erotiktitel

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Kanzlei mahnt Filesharing diverser Pornofilme über Tauschbörsen ab

Im Auftrag der RGF Productions Ltd wird durch Rechtsanwalt Rainer Munderloh wegen Filesharings gegen Internetanschlussinhaber vorgegangen, über deren Internetanschluss u. a. die Werke

„Extrem Pervers Nr. 1 – 18 Jahre und so verdorben (Junge Mädchen gefesselt und benutzt)“

„Extreme Pervers Nr. 2 – Perverse Teens gerade volljährig“

„Extreme Pervers Nr. 3 – Neugierige Teens probieren perverse Fesselspiele (Wenn Deine Frau Dich langweilt, zeigen Dir diese Teens wie es geht)“

„Domina im Fetisch-Fieber“

auf Internettauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll.

Die angebliche Rechteinhaberin verlangt von den betroffenen Internetanschlussinhabern für diese Verletzung ihrer Urheberreche innerhalb einer knapp bemessenen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen „Vergleichsbetrages" in Höhe von 780 €.

Dabei soll angeblich die neue Rechtslage aus dem letzten Jahr bereits berücksichtigt worden sein. Unberücksichtigt bleibt jedoch, ob der Abmahnungsempfänger auch tatsächlich geladen hat und somit für den anschließenden Upload verantwortlich ist.

Folgende Hinweise geben einen ersten Überblick darüber, was nun zu tun ist:

Wichtig ist vor allem:

  • Die gesetzten Fristen müssen unbedingt eingehalten werden.
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall unterschrieben werden.
  • Es sollten keine voreiligen Zahlungen an die Gegenseite geleistet werden.
  • Möglichst zügig sollte fachkundiger anwaltlicher Rat eingeholt werden.
  • Auf keinen Fall sollte Kontakt zu Rechtsanwalt Rainer Munderloh aufgenommen werden.

Lassen Sie sich am besten sofort beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann. Unsere spezialisierte Kanzlei, befasst sich fast ausschließlich mit dieser Materie.

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