RAe Waldorf Frommer mahnen wegen des Films 3 Days to Kill ab

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Kanzlei versendet für Auftraggeber Universum Film GmbH Abmahnungen wegen Film-Filesharing

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München hat einen weiteren Auftrag zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen von der Universum Film GmbH erhalten. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der französisch-US-amerikanische Thriller „3 Days to Kill“ mit Kevin Costner in der Hauptrolle.

Den Empfängern der Abmahnungen werfen die Rechtsanwälte von, den erst im Mai dieses Jahres in deutschen Kinos angelaufenen Film von einer Tauschbörse im Internet illegal heruntergeladen und damit gleichzeitig Dritten zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt zu haben, ohne Urheberrechte zu beachten.

Innerhalb einer sehr kurzen Frist verlangen die Anwälte zum einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung bereits vorformuliert beigefügt ist. Des Weiteren wird im Wege eines Vergleichs die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 815 € begehrt. In diesem Betrag enthalten sind Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215 €.

Nur selten ist die Sach- und Rechtslage so eindeutig, wie in der Abmahnung dargelegt. Es lohnt sich daher in aller Regel, sich gegen solche Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Wir empfehlen:

  • Beachten Sie die gesetzte Frist!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung!
  • Nehmen Sie keine Zahlung ohne Absprache vor!
  • Holen Sie sich vor Ablauf der Frist anwaltlichen Rat von einem Spezialisten ein!

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die abmahnende Kanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.