Rasch Rechtsanwälte mahnen ab - für die Universal Music GmbH wegen (Album: At The End Of The Day)

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Neue Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Universal Music GmbH an Musikwerken u.a. am Musikalbum “At The End Of The Day” des Künstlers Till Brönner.

Im Auftrag der Firma Universal Music GmbH aus Berlin werden zurzeit wieder Abmahnungen von der Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing u.a. am Musikwerken – Album: “At The End Of The Day” (Till Brönner) versendet.

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Über sogenannte  Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen) sollen die Betroffenen über Ihren Internetanschluss die Dateien gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten haben.

Insgesamt umfasst das Abmahnschreiben meist 11 Seiten ohne der Mandatsvollmacht und ein Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Darin sind vor allem textbausteinartige Passagen enthalten in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden. Das Schreiben betrifft den Downloadzeitraum um den Oktober 2010 herum.

Zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von  1200,- Euro  gefordert sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Eine relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

Genau dies - Die  rechtliche Überprüfung der Abmahnung -  ist aber dringend zu empfehlen!

Grundsätzlich sollten Betroffene auf keinen Fall die vorgefertigten Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden. Denn zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er   an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Hierbei besteht ein großes Haftungsrisiko.

Durch den Inhalt des mit versandten Vergleichsvorschlages auf Seite 6 verpflichtet sich der Unterzeichner zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin (die Firma Universal Music GmbH)

UND

zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.

Es gibt zwar leider zur Rechtsverteidigung bei unberechtigten Abmahnungen keine Patentlösung – ABER:

Zur Wahrnehmung der Rechte von Betroffenen lässt sich oft in derartigen Fällen eine  abgeänderte Unterlassungserklärung  durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringern.  Dies setzt jedoch voraus, dass auf kompetente anwaltliche Hilfe vertraut wird  und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen“ weitreichende rechtliche Konsequenzen provoziert werden.

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