Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen wegen des Films Brick Mansions ab

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Kanzlei versendet für die Universum Film GmbH Abmahnungen wegen Filesharing

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München hat einen weiteren Auftrag zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen von der Universum Film GmbH erhalten. Gegenstand der derzeitigen Abmahnungen ist der französisch-kanadische Thriller „Brick Mansions“ mit dem im Herbst des letzten Jahres bei einem Autounfall ums Leben gekommenen Schauspielers Paul Walker in der Hauptrolle.

Den von den Abmahnungen betroffenen Inhabern eines Internetanschlusses werfen die Rechtsanwälte vor, den derzeit in den deutschen Kinos anlaufenden Film von einem Filesharingnetzwerk im Internet nicht nur illegal heruntergeladen, sondern ihn durch einen gleichzeitigen Upload ohne Berücksichtigung der Urheberrechte weltweit Dritten zu einem weiteren Download zu Verfügung gestellt zu haben.

Von den Empfängern der Abmahnung verlangen die Anwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist und als Vergleichsangebot formuliert die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes einschließlich der Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 815 €.

Nur selten ist die Sach- und Rechtslage so eindeutig, wie in der Abmahnung beschrieben. Regelmäßig können Sie sich daher gegen eine solche Abmahnung wehren. Wir empfehlen:

  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und beachten die gesetzte Frist
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf
  • Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung
  • Nehmen Sie keine Zahlung ohne Absprache vor
  • Holen Sie sich vor Ablauf der Frist anwaltlichen Rat von einem Spezialisten ein

Übermitteln Sie uns das Abmahnschreiben nebst Anlagen zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnungsberater.de oder per Fax an 030-88498451.

Wir werden uns umgehend mit ihnen in Verbindung setzen. Das telefonische Erstgespräch ist kostenlos.

Unser Ziel wird es sein, Nichts oder Weniger an die abmahnende Kanzlei zu bezahlen. Lassen Sie sich beraten, damit für Sie das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann.