Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt für Purzel Video GmbH wegen Verletzung pornografischer Werke ab

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Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt für Purzel Video GmbH wegen Verletzung pornografischer Werke ab

Mit der Firma Purzel Video lässt eines der führenden Unternehmen der deutschen Erotik-Amateur-Video Branche durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg Abmahnungen aussprechen. Dabei kann es aufgrund der Vielzahl der im Auftrag der DigiProtect GmbH ausgesprochenen Abmahnungen zu so genannten Mehrfachabmahnungen kommen, bei denen die Betroffenen zeitlich versetzt nicht nur für ein, sondern mehrere Titel des gleichen Rechteinhabers abgemahnt werden. Einen detaillierten Überblick über die im Auftrag der Purzel Video GmbH ausgesprochenen Abmahnungen und der abmahnenden Kanzleien erhalten Sie in den Beiträgen und die Artikel auf unserer Internetseite.

Hintergrund der Abmahnungen ist die Behauptung es wäre über Ihren Anschluss in einer so genannten Tauschbörse im Internet urheberrechtlich geschütztes Material in Form pornografischer Werke unberechtigt zum download bzw. upload zur Verfügung gestellt worden. Abgemahnt werden zum Beispiel folgende pornografischen Werke:

- Abgemahnt wegen Frigidität 3
- Amateur Piss Nr. 6
- Anal - Qual Nr. 10
- Anal - Qual Nr. 11
- Besoffen durchgevögelt Nr. 1
- Besoffen durchgevögelt Nr. 2
- Casting und Votzenspiel Nr. 7
- Drunken zugeritten Nr. 14
- Drunken zugeritten Nr. 15
- Große Schamlippen Nr. 3
- Große Titten Enge Votzen Nr. 1
- Ich bin jung und brauche das Geld Nr. 61
- Japan Girls Style 1
- Multi Kulti Poppen 1
- Purzels Pleiten 2
- Rosetten-Terror Nr. 1
- Wiesnmuschis Sperma Nr. 1

Rechtsanwalt Steffan Auffenberg fordert für die Purzel Video GmbH grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die unverzügliche Beseitigung der streitgegenständlichen Dateien und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig EUR 495,-- (früher auch höhere Summen). Daneben soll der Abgemahnte sich verpflichten für jeden Fall zukünftiger Rechtsverletzungen eine Vertragsstrafe an die Firma Purzel Video GmbH zahlen.

Es empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, da der Tausch der besagten Filme regelmäßig nicht nur eine Urheberrechtsverletzung, sondern auch den Tatbestand des § 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) verwirklicht. Zudem sollte eine juristische Überprüfung der zivilrechtlichen Forderung und ein Entgegentreten, vornehmlich hinsichtlich der geforderten Höhe des Schadenersatzes geprüft werden. Insbesondere die vorgelegte Unterlassungserklärung, welche eine Verpflichtung für 30 Jahre bedeutet, darf nicht ungeprüft unterzeichnet werden, da diese in Teilen eine viel zu weitreichende Verpflichtung für den Unterzeichner bedeutet. Zudem wird durch die Zahlung der pauschalen Schadenersatzforderung keine endgültige Rechtssicherheit vor weiteren Abmahnungen an anderen Titeln erreicht. Letztlich empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, selbst wenn die Angelegenheit kurzfristig und ohne aufsehen erledigt werden soll, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Ob die Abmahnung in Ihrem Fall berechtigt erfolgte kann nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden. Unsere Erfahrung ist, dass es häufig entweder gelingt die Forderung abzuwehren oder das die Gegenseite zumindest auf einen Teil der geforderten Zahlung verzichtet.

Wir bieten Ihnen an, dass wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten, in welcher Form, mit welchen Kosten, welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten wir in Ihrem Fall tätig werden können. Aktuelle Informationen über die Hintergründe, weitere Entwicklung in diesem Fall und Hinweise auf die weitere Vorgehensweise finden Sie hier: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/purzel-auffenberg.htm .