RedTube: Streaming von Videofilmen aus Sicht der Bundesregierung erlaubt!

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Die Bundesregierung entscheidet sich nach Anfrage der Linksfraktion für eine grundsätzliche Unbedenklichkeit des Streamings von Videos

Viele erinnern sich sicherlich noch an die Abmahnwelle im Zusammenhang mit Streaming von Erotikfilmen auf der Videoplattform RedTube. Die Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Collegen hatten diese erst vor einigen Wochen losgetreten.

Abmahner sahen in Streaming Urheberrechtsverstoß

Neu an dieser Abmahnwelle war, dass es nicht mehr wie bisher um Abmahnungen im Zusammenhang mit Filesharing auf Tauschbörsen im Internet ging. Erstmals wurden im großen Stil Abmahnungen im Zusammenhang mit Streaming von Videos versendet.

Danjel-Philippe Newerla
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Diese Abmahnwelle hat insbesondere die Frage aufgeworfen, ob Streaming per se eine Urheberrechtsverletzung begründen kann. Die Linksfraktion hat in diesem Zusammenhang eine parlamentarische Anfrage über die Zulässigkeit des Streamings an die Bundesregierung gestellt.

Bundesjustizministerium hält Streams für zulässig

Das Bundesjustizministerium hält das bloße Betrachten eines Videos im Rahmen des Streamings im urheberrechtlichen Sinne für grundsätzlich zulässig.

Europäischen Gerichtshof soll Frage der Zulässigkeit abschließend klären

Leider bedeutet dieses noch lange nicht, dass die gegenwärtig und zukünftig Betroffenen solcher Abmahnungen im Zusammenhang mit Streaming aufatmen können. So hat das Bundesjustizministerium in seiner Antwort zugleich darauf hingewiesen, eine abschließende Klärung der Frage der Zulässigkeit sei wohl dem Europäischen Gerichtshof vorbehalten.

Noch fehlt es an eindeutiger Gesetzeslage oder Rechtsprechung

Die Antwort des Bundesjustizministerium geht aus meiner Sicht in die richtige Richtung, konnte jedoch (leider) keine abschließende Klarheit bringen. Was zu erwarten war.

Um das Problem abschließend zu klären, müsste eine gesetzliche Regelung geschaffen werden oder zumindest eine entsprechende gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegen. Da beides bislang noch nicht der Fall ist, besteht die grundsätzliche Unsicherheit im Hinblick auf die Zulässigkeitsfrage des Video-Streamings nach wie vor.

Sofern Sie eine Abmahnung wegen Filesharings über eine Tauschbörse oder auch wegen Streaming eines Videos erhalten haben sollten, können Sie gerne meine Kanzlei zu einem kostenlosen Erstgespräch kontaktieren und Ihren ganz persönlichen Fall schildern. Sofern eine anwaltliche Vertretung sinnvoll erscheint und von Ihnen gewünscht ist, helfe ich Ihnen gerne zum fairen Pauschalpreis. Fragen Sie gerne per E-Mail oder auch telefonisch nach.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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