Reicht das Verbot der Eltern gegenüber ihren Kindern - keine illegalen Musikdownloads vorzunehmen - aus?

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Filesharing
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Nein, das einfache Aussprechen des Verbotes hinsichtlich der Teilnahme an Tauschbörsen reicht nicht aus, um eine Haftung auszuschließen. Mit Urteil vom 23.12.2009 ( Az.: 6 U 101/09) hat das Oberlandesgericht Köln in einem Filesharing Fall geurteilt, dass Eltern ihrer Kontrollpflicht gegenüber Minderjährigen nicht ausreichend nachkommen, indem sie lediglich ein bloßes Verbot, keine Musik aus dem Internet downzuloaden und an Internet-Tauschbörsen teilzunehmen, aussprechen.

In dem Fall vor dem OLG Köln musste daher die Mutter für die Urheberrechtsverletzungen, die durch ihre Kinder begangen wurden, haften.

Naser Mansour
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Die Haftung resultiert aus eigenem Verschulden wegen Verletzung der Aufsichts- und Kontrollpflicht.  Laut dem Urteil muss das ausgesprochene Verbot auch überwacht werden. Den Kindern dürfe keine “freie Hand” gelassen werden.

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