RoboCop - Waldorf Frommer Abmahnung wegen Film-Filesharing

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, RoboCop, Waldorf, Film, Filesharing, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Kanzlei fordert Unterlassungserklärung und 815 Schadensersatz wegen unerlaubter Verbreitung über Tauschbörsen

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer verschicken Abmahnungen im Auftrag der Studiocanal GmbH. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film „RoboCop“ in einem Peer-to-Peer-Netzwerk angeboten zu haben, weswegen sie nun Schadensersatz von € 815 bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sollen.

Waldorf Frommer hat mich abgemahnt. Was soll ich tun?

Beauftragen Sie einen Spezialanwalt mit der Prüfung des Falles. Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und der Abmahnkanzlei Ihren Standpunkt zu erklären. Sie riskieren damit, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können. Oft nehmen die Abmahnanwälte die Argumente von Laien – zu Recht – nicht Ernst, da diese die Rechtslage nicht kennen.

Ist ein Anwalt wirklich notwendig?

Ja. Das für Waldorf ermittelnde IT-Unternehmen ipoque GmbH hat Ihre IP-Adresse elektronisch ermittelt. Tatsächlich hat also jemand den Upload von „RoboCop“ über Ihren Anschluss durchgeführt und Waldorf kann dies vor Gericht beweisen. Entgegen einer verbreiteten Meinung gibt es jedoch keine automatische Haftung des Anschlussinhabers. Ein Anwalt hilft, Ihre Verantwortlichkeit zu klären. Ist der Anschlussinhaber nicht verantwortlich, kann ein Spezialanwalt oft sämtliche Forderungen abwehren.

Wer haftet für den „RoboCop“-Upload?

Kann die vermutete Täterhaftung widerlegt werden, haftet der Anschlussinhaber nicht, wenn er gegenüber Dritten, die seinen Anschluss nutzen, keine Aufklärungspflichten verletzt hat. Gegenüber dem Ehepartner und volljährigen Kindern bestehen nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes schon gar keine Pflichten, so dass der Abgemahnte in diesem Fall keine der gestellten Forderungen erfüllen muss.

Unterlassungserklärung - Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß

Geben Sie niemals vorschnell eine Unterlassungserklärung ab. Der hierdurch begründete Unterlassungsvertrag bindet Sie lebenslang. Pro Verstoß kann der Unterlassungsvertrag hohe Vertragsstrafen auslösen und Sie so finanziell ruinieren. Ebenso sollten Zahlungen an Waldorf Frommer niemals ohne anwaltliche Prüfung der Sachlage erfolgen. Es droht eine Kostenklage wegen des Schuldeingeständnisses.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. verteidigt Sie zu einem fairen Pauschalpreis

Vertrauen Sie niemandem, der Ihnen ohne Prüfung des Falles zur sofortigen Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Zahlung von € 150 an Waldorf rät. Eine interessengerechte Verteidigung setzt voraus, dass der Anwalt Ihren Einzelfall kennt. Gerne prüft er in einer kostenlosen Erstberatung, ob der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. Wir bieten Ihnen:

  • Außergerichtliche Verteidigung zum fairen Pauschalbetrag
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Kostenlose Ersteinschätzung

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung The Counselor Abmahnung von Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox
Urheberrecht - Abmahnung Film: The Worlds End - Abmahnung von APW Rechtsanwälte & Notare
Urheberrecht - Abmahnung X Rebirth - rka Abmahnung für die Koch Media
Urheberrecht - Abmahnung 300 Rise of an Empire - Waldorf Frommer Abmahnung - Unterlassungserklärung und 815 Euro