Sasse und Partner Abmahnung wegen Outpost Operation Spetsnaz

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Erfolgreich wehren gegen eine unberechtigte Abmahnung wegen Filesharing von Filmen

Der 2013 in die Kinos gekommene Film Outpost Operation Spetsnaz wird in Internettauschbörsen illegal angeboten. Dies verfolgt der Rechteinhaber Splendid Film GmbH unter Zuhilfenahme der Kanzlei Sasse und Partner. Die Anwälte fordern von dem per IP-Adresse ermittelten Anschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und einen Schadensersatz von € 800,00.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen und hilft Ihnen gerne bundesweit zu fairen Pauschalpreisen.

Sasse und Partner Abmahnung niemals ignorieren – Richtig reagieren

Die Abmahnung ist kein Betrug und auch keine Internet-Abzocke, wenn dies auch mancher verständlicher Weise als solche empfinden. Sofern Sie eine Sasse und Partner Abmahnung wegen des Films Outpost Operation Spetsnaz erhalten haben, sollten Sie darauf reagieren, egal ob Sie sich schuldig fühlen oder nicht. Der Rechteinhaber kann in solchen Fällen nämlich sofort eine einstweilige Verfügung beantragen, was die Sache verteuert und verkompliziert.

Der Anschlussinhaber haftet keinesfalls automatisch

Lassen Sie anwaltlich prüfen, ob ein Fall vorliegt, in dem der Anschlussinhaber überhaupt für den Täter verantwortlich ist, weil er z. B. seinem minderjährigen Kind das Filesharing von Filmen nicht vorher untersagt hat. Es gibt etliche Fälle, in denen der Anschlussinhaber für das Filesharing überhaupt nicht haftet, eben weil er keine Pflichten verletzt hat (z. B. bei volljährigen Kindern). Die Rechtslage ist im Einzelnen kompliziert. Rät Ihnen ein Anwalt ohne Prüfung Ihres Falles sofort zur „Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung“ so wird er Sie lebenslang an einen Unterlassungsvertrag binden, bei dem Sie Vertragsstrafen von € 5.000,00 zu befürchten haben.

Nur, wenn der Abgemahnte wirklich schuldig ist, sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, sonst nicht.

Sasse und Partner Abmahnung – Was tun?

Trifft den Anschlussinhaber keine Schuld, so muss man den Rechtsanwälten juristisch sauber klar machen, dass die Abmahnung unberechtigt war. Optimal kann dies ein spezialisierter Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. Gerne können Sie mich für eine kostenlose Erstberatung Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr anrufen.

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