Schutt Waetke Abmahnung wegen Film American Hustle

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Filesharing-Abgemahnte sollen 732,50 bezahlen

Die Karlsruher Rechtsanwälte Schutt Waetke versenden Abmahnungen wegen Filesharings des Films „American Hustle“. Auftraggeber ist die Tobis Film GmbH & Co. KG. Betroffenen wird vorgeworfen, den Film illegal in Internettauschbörsen verteilt zu haben. Hierfür fordert die Kanzlei Schutt Waetke eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung von € 732,50. Lesen Sie hier, wie Sie richtig auf die Schutt Waetke Abmahnung reagieren.

Schutt Waetke Abmahnung – Wie müssen Sie reagieren?

Sie können davon ausgehen, dass jemand den Film „American Hustle“ in einer Internettauschbörse angeboten hat. Fraglich ist allerdings, ob der Anschlussinhaber überhaupt haftet.

Der Anschlussinhaber haftet bei einer Filesharing-Abmahnung von Schutt und Waetke nicht grundsätzlich, sondern nur bei einer Pflichtverletzung.

Daher ist zu prüfen, welche Pflichten der Anschlussinhaber bezüglich der Mitnutzer des Internetanschlusses hatte und ob er diese Pflichten verletzt hat. Z. B. hat der Anschlussinhaber gegenüber seinem Ehepartner oder volljährigen Kindern überhaupt keine Pflichten, so dass er nicht haftet, wenn dieser Personenkreis überwiegend als Täter in Frage kommt.

Vorsicht: Bezahlen Sie keine € 150 an Schutt Waetke

Diese Vorgehensweise ist tödlich. Jede Zahlung ist ein Schuldeingeständnis und eine Unterlassungserklärung stellt einen lebenslang bindenden Unterlassungsvertrag dar.

Der Anschlussinhaber muss eine (modifizierte) Unterlassungserklärung nur dann abgeben, wenn er als Täter oder Störer haftet, sonst nicht. In vielen Fällen raten unwissende Anwälte ohne Anlass zu einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung, die in einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag mündet. Unterschreibt man eine Unterlassungserklärung und schickt sie an Schutt Waetke, so besteht ein lebenslanges Risiko von Vertragsstrafen. Bieten der Täter oder andere zukünftig erneut den Film in einer Tauschbörse an, so kostet ein Verstoß € 5.000,00.

Keine Experimente – Lieber zum Spezialanwalt

Rechtanwalt Matthias Hechler, M.B.A. prüft in einem kostenlosen Erstgespräch, ob Sie haften und überhaupt einen Unterlassungsvertrag abschließen müssen. Oft ist dies nämlich gar nicht notwendig, z. B. wenn der Partner oder volljährige Kinder den Film angeboten haben. Gerne können Sie mich von Montag bis Sonntag zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr anrufen unter Telefon 07171 - 18 68 66.

Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:

  • Langjährige Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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