Sex and Submission: Kanzlei Fareds verschickt Abmahnungen

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Kanzlei fordert 735 Euro Schadensersatz und strafbewehrte Unterlassungserklärung für Filesharing von Erotikfilm

Die Rechtsanwälte Fareds versenden im Auftrag der Malibu Media LLC Abmahnungen. Betroffenen wird darin vorgeworfen, den Film „Sex and Submission“ illegal im Internet verbreitet zu haben. Fareds fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einen pauschalen Vergleichsbetrag von € 735,00 zur Abdeckung aller Schäden.

Ich habe nichts hochgeladen. Hafte ich trotzdem?

Fareds kann einen Upload über Ihren Anschluss belegen. Haben Sie den Upload nicht selbst veranlasst, können Sie davon ausgehen, dass ein Dritter „Sex and Submission“ über Ihren Anschluss angeboten hat. Als Anschlussinhaber haften sie für Dritte als Störer allerdings nur, wenn Sie Aufklärungspflichten verletzt haben. Für den Ehepartner und volljährige Kinder hat der BGH die Existenz derartiger Pflichten verneint. In dem Fall müssen Sie weder bezahlen noch die hochriskante Unterlassungserklärung abgeben.

Unterlassungserklärung - Vertragsstrafen drohen

Die Abmahnschreiben von Fareds unterscheidet sich von anderen insoweit, als lediglich eine „Zahlungserklärung" statt der üblichen Unterlassungserklärung beigefügt ist. Der Anschlussinhaber soll sich darin verpflichten, die geforderten € 735,00 zu bezahlen. Dennoch wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. RA Matthias Hechler M.B.A warnt Abgemahnte dringend vor der Abgabe einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet. In vielen Fällen ist keine Erklärung abzugeben. Sofern überhaupt ein Erfordernis besteht, muss die Unterlassungserklärung dringend von einem Spezialanwalt geprüft und angepasst werden. Haben sie die Unterlassungserklärung abgeschickt, haben Sie damit einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag begründet, der pro Verstoß Strafen ab € 5000,00 auslösen kann.

Keine Teilzahlungen an Fareds

Auch sollten Sie jegliche Zahlungen an die Abmahnkanzlei unterlassen. Verbraucherzentralen raten Betroffenen sehr häufig, einen Teilbetrag zu überweisen. Das Einzige, was Sie damit erreichen, ist die Schwächung Ihrer Verteidigung. Die Gegenseite wird sich mit einem Teilbetrag nicht zufrieden geben, so dass weitere Forderungen zu erwarten sind.

Wie kann ich mich gegen die „Sex and Submission“-Abmahnung wehren?

Beauftragen Sie einen Spezialanwalt mit der Prüfung Ihres Falles. Vertrauen Sie jemandem, der auf dem Gebiet des Urheberrechts ausreichend Praxiserfahrung hat. Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit Abgemahnte. Ziel der Verteidigung ist grundsätzlich die Abwehr sämtlicher Forderungen. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung klären wir Ihre Optionen. Sie erreichen uns von Montag bis Sonntag zwischen 08.00 und 20.00 Uhr.

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