Sleepy Hollow - Waldorf Frommer fordern € 519,50

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Abmahnung wegen Filesharing von Sleepy Hollow, Staffel 1, Folge 3 über Tauschbörsen

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt seit wenigen Tagen nun im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH das illegale Verteilen der Serie "Sleepy Hollow" in Internettauschbörsen ab. 

Warum schickt Waldorf mir eine „Sleepy Hollow"-Abmahnung?

Sleepy Hollow ist eine Mysterie-Serie aus den USA und basiert auf der Washington Irvings Erzählung "Die Sage von der schläfrigen Schlucht" (auf Englisch: "The Legend of Sleepy Hollow"). Die Waldorf Frommer-Anwälte erheben den Vorwurf, dass der Abgemahnte z. B. die Folge 3 der Staffel 1 von Sleepy Hollow heruntergeladen und für Dritte über sog. Internettauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent) zum Herunterladen bereitgestellt habe.

Muss ich die Forderungen von Waldorf Frommer erfüllen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert eine Unterlassungserklärung und macht Zahlungsansprüche von € 519,50 geltend. Geben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ab. Sie stellt ein Schuldanerkenntnis dar, das nur schwer wieder entkräftet werden kann. Ob Sie überhaupt auf Unterlassung und Schadensersatz haften, kann ein spezialisierter Anwalt optimal prüfen. 

Modifzierte Unterlassungserklärung abgeben?

Sobald sich der Anschlussinhaber den Internetanschluss mit anderen Personen wie Frau, Mann, Kinder, Mitbewohner, Besucher, Gäste etc. teilt, kann die Haftung vollständig entfallen. Die Pflichten, die der Anschlussinhaber verletzt haben könnte, variieren je nach Nutzerkreis. Lassen Sie sich nicht von Anwälten eine lebenslang geltende modifizierte Unterlassungserklärung aufreden, die Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro auslösen kann. In vielen Fällen ist dies blanker Unsinn.

Ziel unserer Verteidigung ist die Abwehr der Zahlungsforderungen und des Unterlassungsanspruchs, je nach Lage des Einzelfalls.

Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste können sich Betroffene unter der Rufnummer 07171 18 68 66 an uns wenden.

Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung erörtern wir die Sach- und Rechtslage. Wir verteidigen Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.