U+C Rechtsanwälte – Abmahnung Filesharing – "Die Geschichte der B" (Magnafilm GmbH)

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Abmahnung von Urmann Collegen Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Magnafilm GmbH u.a. “Die Geschichte der B”.

Aktuell werden zurzeit wieder Abmahnungen von der Kanzlei: Urmann Collegen aus Regensburg im Auftrag der Magnafilm GmbH aus Essen bezüglich einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing u.a. an Filmwerken (Pornos): “Die Geschichte der B” versendet.

Marko Setzer
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Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte)

Über den Internetanschluss der Betroffenen soll die Datei über sogenannte Peer-to-Peer Programme (Online-Tauschbörsen u.a. BitTorrent, eDonkey, eKad, Freenet, FastTrack [Kazaa Lite K], GNUnet, Gnutella [Gtk-Gnutella, LimeWire, Phex], Gnutella2 [Shareaza], I2Phex, Kademlia [eMule, Vuze], StealthNet)) gegenüber anderen Teilnehmern zum Download angeboten worden sein.

Das Abmahnschreiben umfasst meist 5 Seiten inklusive der Mandatsvollmacht und einem Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ebenso enthält es textbausteinartige Passagen in denen mehrere Gerichtsentscheidungen zitiert werden.

Neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 650,- Euro gefordert. Die relative knapp angesetzte Handlungsfrist soll den Adressaten wenig Zeit zur Reaktion lassen, zur Überweisung des Geldbetrages veranlassen und keine rechtliche Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ermöglichen.

Dabei ist die rechtliche Überprüfung dringend zu empfehlen!

Insbesondere kann die Abgabe der vorgefertigten Unterlassungserklärung nicht empfohlen werden. Zum einen muss der Erklärende sich bewusst werden, dass er an einen solchen Unterlassungsvertrag 30 Jahre gebunden ist und die vereinbarten Strafen schnell hohe 4 stellige Werte erreichen können. Folglich besteht ein großes Haftungsrisiko.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Erklärende durch den Inhalt der Punkte 2 und 3 zur Zahlung von Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie gegenüber der Gläubigerin UND zur Kostenerstattung gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei.

Zur Rechtsverteidigung bei unberechtigten Abmahnungen gibt es leider keine Patentlösung – ABER:

Nicht selten lässt sich in derartigen Fällen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen und die Gefahr einer gerichtlichen Inanspruchnahme deutlich verringern. Voraussetzung dafür ist jedoch auf kompetente anwaltliche Hilfe zu vertrauen und nicht durch gutgemeinte Ratschläge oder mittels von juristischen Laien angefertigter „modifizierter Unterlassungserklärungen“ weitreichende rechtliche Konsequenzen zu provozieren.

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