Und wieder eine Abmahnung von Waldorf Frommer: Für den Film "Das Gesetz in meiner Hand"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Waldorf, Gesetz in meiner Hand, Abmahnung, Vergleich, Unterlassungserklärung
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Was Sie tun sollten, um keine 815.- € an Waldorf Frommer zu zahlen!

1. Worum geht es?

Kaum vergeht ein Tag, ohne dass Waldorf Frommer nicht große Mengen an Abmahnungen versendet. Auch in den letzten Tagen erreichen auffällig viele Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer meine Kanzlei.

Heute geht es um eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Tiberius Film GmbH in Bezug auf den Film "Das Gesetz in meiner Hand".

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was fordern die Abmahner?

Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrag in Höhe von 815.- € verlangt.

Sie sollten weder die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben, noch die geforderten 815.- € zahlen!

3. Abmahnung erhalten, was nun?

Bitte lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Zunächst muss geprüft werden, ob Ihnen überhaupt etwas in rechtlicher Hinsicht vorgeworfen werden kann.

Sollte Ihnen kein Vorwurf gemacht werden können (Vorsicht an dieser Stelle, Sie können auch als Anschlussinhaber nach der sog. Störerhaftung im Einzelfall haften, auch wenn sie selber nichts heruntergeladen haben!), so müssten Sie auch nicht zu auf die Abmahnung reagieren und könnten die Abmahnung links liegen lassen.

Ist allerdings ein Urheberrechtsverstoß nicht vollständig von der Hand zu weisen, so sollte (und nur dann!) von Ihnen innerhalb der von der Gegenseite gesetzten Frist eine modifizierte (=eigene) Unterlassungserklärung abgeben werden. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Wenn überhaupt dann nur eine abgeänderte Unterlassungserklärung verwenden!

3. Fristen unbedingt einhalten!

4. Vor Fristablauf Rechtsanwalt beauftragen!

Wenn auch Sie leider eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet weiter. Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen kann ich Sie mühelos bundesweit vertreten.

Für mich ist es am Wichtigsten, dass Sie so wenig wie nur irgendwie möglich oder im Idealfall gar nichts an die Abmahner zahlen. Rufen Sie mich doch einfach zu einem kostenlosen Erstgespräch an. Wir können hierbei gerne Ihren Fall in Ruhe besprechen. Ein Kostenrisiko haben Sie dabei nicht. Nach dem Erstgespräch können Sie ganz frei und in Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen möchten.

Gern helfe ich Ihnen zum fairen Pauschalpreis. Mein Pauschalpreis umfasst die gesamte außergerichtliche Erledigung Ihres Falles (einschließlich Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sowie dem Aushandeln eines Vergleichs im Einzelfall.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des Betrages, den die Abmahner fordern.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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