Und wieder eine neue Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Andreas Bourani "Auf uns"

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Bourani, Auf uns, FAREDS
4 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
2

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Namen von Thomas Olbrich die Tonaufnahme Andreas Bourani Auf uns " ab

1. Wer mahnt ab?

Heute geht es um eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Abgemahnt wird der Musiktitel „Auf uns“ von Andreas Bourani. Auftraggeber der Abmahnung ist Herr Thomas Olbrich.

2. Was fordern die Abmahner?

Die Abmahner machen mit dem Abmahnschreiben angebliche Urheberrechtsverletzungen geltend.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Der Empfänger der Abmahnung soll pauschal einen Betrag in Höhe von 398,50 € zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben, um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Oberstes Gebot: Bitte Ruhe bewahren!

Unterschreiben Sie bitte nicht vorschnell die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung und zahlen Sie auch nicht die geforderten 398,50 €.

Erfahrungsgemäß lässt sich dieser Betrag selbst bei einer berechtigten Abmahnung oftmals deutlich reduzieren.

Zunächst wäre zu prüfen, ob überhaupt ein Urheberrechtsverstoß vorliegt.

Nur dann bräuchten Sie überhaupt reagieren.

In diesem Fall müsste zunächst innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Mit einer geschickten Formulierung lässt sich erreichen, dass die Erklärung ausreichend ist und Sie dennoch kein Schuldanerkenntnis abgeben. Hierbei ist Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen

 

1. Kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Keine Zahlung leisten!

4. Fristen beachten!

5. Vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne weiter. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Abmahnungsabwehr. Daher kennen wir die Abmahner und wissen genau, wie zu reagieren ist.

Kontaktieren Sie uns einfach ganz unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch. Zur Vorbereitung wäre es hilfreich, wenn Sie uns das Abmahnschreiben vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de oder Fax (0471 / 483 99 88 - 9) zukommen lassen könnten. Anschließend besprechen wir Ihren Fall ganz in Ruhe.

 

Unser oberstes Ziel: Sie zahlen nichts oder nur so wenig wie möglich an die Abmahner!

 

Fragen Sie auch nach unseren günstigen Pauschalpreisen.

 

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Neue Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte: "Der Lieferheld" (Film)
Urheberrecht - Abmahnung Aktuelle Abmahnung von Waldorf Frommer: "Lost in Paradise: Mauritius
Urheberrecht - Abmahnung Neue Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte: "Tarzan 3D" (Film)
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die aktuelle Serie "The Big Bang Theory"