Urheberrecht - Tauschbörsen, Abmahnungen, Verbreitung, Unterlassungserklärung

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Das Urheberrecht regelt unter anderem wer das Verwertungsrecht und das Verbreitungsrecht an sog. Werken hat. Als Werk wird hierbei im Allgemeinen eine persönliche geistige Schöpfung angesehen, wobei das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe erlangt haben muss. Im Zweifel muss im jeweiligen Einzelfall festgestellt werden, ob es sich um ein Werk handelt oder nicht.

Von Interesse war die Schöpfungshöhe beispielsweise bei Landkarten. Ohne Zweifel ist eine Schöpfungshöhe hingegen bei Musikstücken, Filmen, Hörbüchern und Bildern gegeben. Genau hier setzen Abmahnungen an. Abmahnungen weisen den Abgemahnten darauf hin, dass ein bestimmtes Verhalten die Rechte eines anderen verletzt. Dies kann das Verwenden eines Bildes sein, welches man durch das berühmte Copy-Paste auf die eigene Homepage übernommen hat oder das Einfügen eines Musikstücks zur Untermalung des eigenen Internetauftritts, ohne im jeweiligen Fall geprüft zu haben, ob man ein Recht hatte, die Werke auch verwenden zu dürfen. Die Rechtsfolgen einer solchen Handlung sind im oben genannten Urhebergesetz geregelt. Als wichtigste Rechtsfolge sei hier die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu nennen. Der Abgemahnte verpflichtet sich gegen die Zahlung einer festgelegten Strafe (meist ein Geldbetrag) die abgemahnte Handlung für die Zukunft zu unterlassen. Strafbewehrt deswegen, da es ansonsten an der Ernsthaftigkeit fehlt. Weshalb sollte man eine Handlung unterlassen, wenn es keine Sanktionen gibt? Eine andere Rechtsfolge ist der Ersatz   der Kosten, die der Rechteinhaber aufwenden musste, um die Gefahr für sein Werk zu beseitigen. Dabei geht es in der Mehrzahl der Fälle um die Rechtsanwaltskosten. Weitere Rechtsfolgen sind Auskunftserteilung und Vernichtung.

Elmar Dolscius
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Besondere Bedeutung hat das Urheberrecht in den Zeiten der sog. Tauschbörsen erlangt. In diesen Tauschbörsen treffen sich Nutzer aus der ganzen Welt, um Inhalte jeder Art untereinander zu tauschen. Das Prinzip funktioniert dabei so, dass ein Tauschbörsennutzer einen bestimmten Ordner auf seinem Computer allen anderen Tauschbörsenbenutzern zur Verfügung stellt. Was immer in diesem Ordner enthalten ist, kann von anderen gefunden und herunter geladen werden. Den einzelnen Tauschbörsen (eMule, eDonkey, BitTorrent etc.) ist dabei gemein, dass eine Datei, die ein Benutzer selbst herunter lädt, im gleichen Moment auch bei ihm herunter geladen werden kann. Hier spricht man von einer Verbreitung eines Werks. Bis vor einiger Zeit wurde durch das Urhebergesetz nur diese Verbreitung sanktioniert. Nunmehr ist aber bereits das Herunterladen, der sog. Downloaden von den zuvor genannten Rechtsfolgen bedroht. Das Anbieten, der sog. Upload war es schon immer. Viele der Tauschbörsennutzer sind sich nicht im Klaren darüber, dass sie durch die Nutzung der Tauschbörsen gegen das Urheberrecht verstoßen. Auch ist vielen Nutzern die Arbeitsweise der Tauschbörsen nicht bewusst. Dadurch, dass die Trefferquoten der Abmahnkanzleien immer höher werden, ist es zwischenzeitlich zu einem gefährlichen Spiel geworden, sich Werke aus Tauschbörsen zu beschaffen.

Wenn dann eine der erwähnten Abmahnungen im Briefkasten liegt, bleibt den Betroffenen meist wenig Zeit, um angemessen zu reagieren. Die Fristen in urheberrechtlichen Streitigkeiten sind der Natur der Sache entsprechend sehr knapp bemessen. Dies erklärt sich daraus, dass der Rechteinhaber nicht dulden muss, dass die Verletzung seiner Rechte fortbesteht. Der Betroffene sieht sich zunächst einer hohen Geldforderung ausgesetzt und soll sich zudem verpflichten, das abgemahnte Verhalten zukünftig zu unterlassen. Tut er es nicht, drohen ihm weit höhere Strafen als die, die sich aus der Abmahnung ergibt. Überrascht und geradezu schockiert sind die Betroffenen auch von den Streitwerten, die von den Anwälten der Rechteinhaber angesetzt werden und die regelmäßig bei 10.000 – 150.000 € liegen. Im Verhältnis zu einem Musikstück, einem Film oder einem T-Shirt erscheint dies hoch. Der Streitwert richtet sich aber nach dem Wert der Marke bzw. des Werkes. Je bekannter ein Werk ist, desto höher wird der Streitwert liegen.

Was also tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat? Der beste Rat ist: Ruhe bewahren und einen Anwalt kontaktieren. Die Praxis zeigt, dass nicht alle Abmahnungen berechtigt sind. Eine unberechtigte Abmahnung kann zurückgewiesen werden. Auch bei berechtigten Abmahnungen bestehen verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten. Diese können in der Regel dazu genutzt werden, um einerseits die Kosten zu reduzieren und andererseits die abzugebende Unterlassungserklärung ihrem Umfang nach einzuschränken. Immerhin ist der Betroffene an diese Erklärung nicht selten 30 Jahre lang gebunden. Ein Anwalt kann dem Betroffenen zudem die Angst vor den Folgen der Abmahnung nehmen. So können regelmäßig strafrechtliche Konsequenzen bereits zu Beginn ausgeschlossen werden.

Trotz aller Berechtigung einer Abmahnung gibt es leider zu viele Personenkreise, die das Mittel der Abmahnung zur persönlichen Bereicherung nutzen. Hiergegen gilt es sich zu wehren. Und dass dies erfolgreich möglich ist, haben viele Rechtsanwälte bereits bewiesen. Auch die Kanzlei Recht und Recht vertritt seit Jahren erfolgreich Abgemahnte und hilft, die Folgen der Abmahnungen auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, gleich wegen welchem Grund, können Sie sich gerne jederzeit an unsere Anwälte wenden. Wir vertreten Sie schnell und unkompliziert. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung mit jeder Art von Abmahnung über viele Jahre.

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