Waldorf Frommer Abmahnung Tim Bendzko -- Wenn Worte meine Sprache wären

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Rechteinhaber: Sony Music Entertainment Germany GmbH

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer, mahnen im Auftrag Ihrer Mandantin der Sony Music Entertainment Germany GmbH aus München weiterhin wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen ab.
In einer aktuell vorgelegten Abmahnung geht es dabei um das Musikalbum „Wenn Worte meine Sprache wären“ des Künstlers Tim Bendzko.
Dieses Musikalbum soll laut Abmahnschreiben durch das illegale Herunterladen in einer Tauschbörse gleichzeitig anderen Benutzern angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Laut Abmahnschreiben wurde dies durch die Firma Ipoque GmbH festgestellt und protokolliert.
Neben dem Schadenersatz von 450,00 EUR werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR, also eine Gesamtsumme von 956,00 EUR gefordert.


Was tun bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?
1. Hafte ich als Anschlussinhaber immer persönlich?
Nicht unbedingt! Die vom BGH aufgestellte tatsächliche Vermutung der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers, kann durch eigene Sachverhaltsangaben widerlegt werden.
Eine Abmahnung wegen Filesharing richtet sich stets gegen den Anschlussinhaber damit oftmals aber gegen den Falschen. Im Zweifel und vor Gericht muss der Anschlussinhaber darlegen oder gar beweisen, dass er selbst für die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist und auch anderweitig nicht haftet, z.B. auch nicht im Rahmen einer Störerhaftung.  

2. Hafte ich nur für offenes oder auch für nicht genügend gesichertes WLAN?
Für ein ungesichertes WLAN Netz ist der Anschlussinhaber immer verantwortlich.
Für eine Sicherung des WLAN ist der zum Kaufzeitpunkt des Routers verfügbare Sicherheitsstandard entscheidet. Eine ständige Anpassung des Sicherheitsstandards wird dagegen nicht verlangt. Jedoch sollte darauf geachtet werden, ein eigenes Passwort einzustellen, das Belassen des Standardpassworts soll laut BGH nicht ausreichen.

3. Folgen und Ansprüche
Die Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz und Kostenerstattung müssen nicht in jedem Fall vom Anschlussinhaber zu tragen sein. Möglicherweise kommt er weder als Täter noch als sogenannter Störer in Betracht. Dennoch empfiehlt sich oft, zumindest die vorsorgliche Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Lassen Sie sich bei Zweifeln beraten und profitieren Sie von unserer Erfahrung in Filesharing-Fällen.