Waldorf Frommer Abmahnung wegen Lego Movie - Was tun?

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Münchner Kanzlei fordert 815 für Film-Filesharing

Sie haben eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Lego Movie“ erhalten? Man fordert von Ihnen € 815,00 und einen lebenslang bindenden Unterlassungsvertrag mit Vertragsstrafe bei einer Zuwiderhandlung? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Waldorf Frommer Abmahnung nicht ignorieren

Bei der Abmahnung handelt es sich nicht um Betrug oder Internet-Abzocke. Tatsächlich hat jemand den Film im Internet angeboten. Die Frage ist allerdings, ob der Anschlussinhaber hierfür tatsächlich haftet, wie Waldorf Frommer dies auf mehreren Seiten behaupten. Je nach Sachlage kann der Anschlussinhaber die Verantwortung für das illegale Anbieten der Datei von sich weisen.

Wer haftet für das Filesharing der Datei „The Lego Movie“?

Es haftet nur der Anschlussinhaber, der selbst den Film angeboten hat oder der Pflichten verletzt hat, weil er z. B. seine minderjährigen Kinder nicht ausreichend belehrt hat. Ein Anwalt kann für Sie prüfen, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen, weil Sie Pflichten verletzt haben. Den Schadensersatz von € 600,00 muss nur derjenige Anschlussinhaber bezahlen, der selbst „The Lego Movie“ angeboten hat.

Gegenüber volljährigen Kindern und dem Partner bestehen beispielsweise überhaupt keine Pflichten. Der Abgemahnte muss auch nicht weiter nachforschen, wer den Film angeboten hat. Die Vermutung, dass er haftet, ist bereits dann entkräftet, wenn Kinder im Haushalt Zugang zum Internetanschluss haben.

Unterlassungserklärung = Lebenslanger Unterlassungsvertrag

Hören Sie nicht auf Anwälte, die Ihnen ohne Prüfung Ihrer konkreten Situation im Haushalt raten, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben oder gar vorbeugende Unterlassungserklärungen zu verschicken. Jede Unterlassungserklärung, auch die modifizierte, gilt lebenslang und stellt einen Vertrag dar, gegen den man nicht verstoßen darf. Andererseits fallen Vertragsstrafen von mehreren tausend Euro an.

Sie sehen also, dass der Abschluss eines lebenslangen Unterlassungsvertrages in vielen Fällen falsch und hochriskant ist.

€ 150 an die Waldorf Frommer Rechtsanwälte bezahlen?

Bloß nicht! Dies ist ebenso falsch wie die Abgabe einer Unterlassungserklärung durch jemanden, der überhaupt nicht haftet. Jede Zahlung ist ein Schuldeingeständnis. Vergessen Sie Anwälte, die Ihnen hierzu raten, wenn Sie überhaupt keine Schuld trifft. Wer nicht haftet, muss auch nichts bezahlen.

Waldorf Frommer Abmahnung – was tun?

Trifft den Anschlussinhaber keine Schuld, so muss man den Waldorf Rechtsanwälten juristisch sauber klar machen, dass die Abmahnung unberechtigt war. Am besten kann dies ein spezialisierter Anwalt.

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